Rohrreinigungsfirma verlangt Wucherpreis


 
Wegen einer Rechnung über 800 Euro für die Rohrreinigung der verstopften Toilette in seiner Wohnung wandte sich ein 59-jähriger Siegenburger an die Polizei.

(ir) Weil seine Toilette verstopft war, rief ein 59-jähriger Mann aus Siegenburg am Dienstagnachmittag gegen 16:00 bei der Hotline einer Rohrreinigungsfirma mit vermeintlichem Sitz in Wildenberg an. Daraufhin erschienen gegen 18:00 Uhr auch schon zwei Handwerker dieses Unternehmens und beseitigten die Verstopfung. Die anschließend präsentierte Rechnung war jedoch atemberaubend: 800 Euro sollte der Wohnungsinhaber für die Rohrreinigung blechen.



Zudem sollte der Auftraggeber die Summe sofort und in bar bezahlen. Da er so viel Bargeld nicht zu Hause hatte, wollten ihn die beiden Handwerker gleich zum Geldautomaten seiner Bank begleiten. Dies verweigerte der Mann jedoch zu Recht. „Als auch ein Telefongespräch mit dem Geschäftsführer der Rohrreinigungsfirma keine Einigung brachte, wandte sich der Wohnungsbesitzer an die Polizei“, so ein Sprecher der Mainburger Polizeiinspektion. Und er fügte hinzu: „Die beiden Handwerker konnten von den Beamten überzeugt werden, dass wegen der Rohrreinigung keine Barzahlung an Ort und Stelle erforderlich sei.“

Die Polizei prüft nun, ob strafrechtliche Tatbestände wie beispielsweise Wucher erfüllt sind. „Die Firma mit Sitz in Hessen ist mit derselben Vorgehensweise bereits öfter in Erscheinung getreten“, so der Polizeisprecher weiter. Und er ergänzt: „Die Verbraucherzentralen weisen in Informationsblättern diesbezüglich darauf hin, dass bei solchen Situationen nicht einfach aus der Not heraus der Auftrag erteilt werden sollte. Barzahlung ohne vorherige Absprache kann nicht verlangt werden, man soll sich eine Rechnung ausstellen lassen, auch wenn der Monteur Druck ausübt.“



Auch ein Anruf bei der regional ansässigen Handwerksinnung bringt einen weiter, da diese zumindest seriöse Firmen für ein Problem im Bereich Rohrreinigung, Elektronotdienst oder Schlüsseldienst nennen kann.