Wirklich Dumm gelaufen


 
Wenige Stunden vor dem Freitag, den 13., nahmen Bundespolizisten einen 49-Jährigen fest, der zur Haftvollstreckung ausgeschrieben war.

(ir) Ein 49-jähriger Mann aus Tschechien kam am Donnerstagabend gegen 17:00 Uhr zur Bahnhofswache der Münchener Bundespolizei. Der Mann wollte dort eine Fundsache abgeben. Bei einem Datenabgleich wurde dann festgestellt, dass der 49-Jährige von der Staatsanwaltschaft München II zwecks einer nichtbeglichener Geldstrafe in Höhe von 400 Euro wegen Leistungserschleichung zur Strafvollstreckung und dafür zur Fahndung ausgeschrieben worden war.



Da der 49-Jährige den Betrag nicht aufbringen konnte, muss er jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen. „Bevor er jedoch in die Hände der Justiz übergeben werden konnte, musste er zwecks ärztlicher Untersuchung und Behandlung einer Entzündung zunächst unter Bundespolizeibegleitung in eine Münchner Klinik transportiert werden“, so Bundespolizeisprecher. Und er fügte hinzu: „Erst als dort die Haftfähigkeit bestätigt worden war, konnte er einer Justizvollzugsanstalt zugeführt werden.“