Ämter kontrollieren keine Rauchmelder


 
Achten Sie darauf, dass Sie keinen Betrügern auf den Leim gehen. Landratsämter und Stadtverwaltungen schicken keine Kontrolleure vorbei.

(ir) Rauchmelder in Wohnungen retten Leben, weshalb in allen Wohnungen in Bayern ab dem 1. Januar 2018 Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben werden. Für Neubauten sind Rauchmelder bereits verpflichtend. Die Eigentümer der Häuser oder Wohnungen müssen diese oft lebensrettenden Geräte eigenverantwortlich installieren. Leider versuchen auch Betrüger in ganz Bayern hieraus Kapital zu schlagen und geben sich unter anderem auch als Mitarbeiter des Landratsamtes oder der Stadtverwaltung aus, die die Installation von Rauchmeldern in der Wohnung überprüfen müssten. Ziel ist oftmals das Ausspionieren für einen Einbruch.



Das Landratsamt Eichstätt weist daher darauf hin, dass behördliche Überprüfungen des Einbaus oder wiederkehrende Kontrollen zur Betriebssicherheit der Rauchmelder durch Mitarbeiter des Landratsamtes nicht erfolgen. Im Zweifelsfall sollte die Polizei gerufen werden. Informationen zur Rauchmelderpflicht finden Sie im Internet auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren.