Flexpool für Pflegekräfte



Neues Arbeitsmodell mit Vorteilen für Mitarbeitende sowie für den Arbeitgeber.

(ir) Ein flexibles Kontingent an Pflegefach- und Pflegehilfskräften in Springertätigkeit will der Caritasverband für die Diözese Eichstätt in seinen fünf Seniorenheimen im Landkreis Neumarkt einführen. Mit diesem „Flexpool“ reagiert der Verband auf den anhaltenden Personalmangel in der Pflege.



Das Pilotprojekt wird in den Caritas-Seniorenheimen Deining, Dietfurt, Berching, Freystadt und Neumarkt durchgeführt, die als besonders gut vernetzt gelten. „Wir planen, das Modell auf alle 20 Seniorenheime unseres Verbandes im ganzen Bistum auszuweiten“, kündigt der für die Caritas-Altenhilfe im Bistum Eichstätt verantwortliche Abteilungsleiter, Norbert Bittner, an. Er hatte bis vor kurzem die Einrichtungen in Deining und Freystadt geleitet.



Von dem Flexpool sollen sowohl die in diesem Modell arbeitenden Pflegekräfte als auch die Seniorenheime profitieren. Das Arbeitszeitmodell ist vor allem für Pflegekräfte attraktiv, die auf eine zuverlässige Dienstplanung angewiesen sind. „Das sind zum Beispiel Mitarbeitende, die aus familiären Gründen keinen Frühdienst machen können oder auch solche, die gerne nur in der Nachtschicht arbeiten wollen“, erklärt Bittner.



Während sie zeitlich so eine ihren Wünschen entsprechende feste Arbeitszeit haben, sind sie örtlich flexibel. Je nachdem, wo gerade Personalmangel herrscht, können die Mitarbeitenden als „Springer“ in Deining, Dietfurt, Berching, Freystadt oder Neumarkt eingesetzt werden. Die Einsätze koordiniert ein Mitarbeiter der Abteilung Pflege und Wohnen beim Caritasverband.



Für ihre örtliche Flexibilität erhalten die Mitarbeitenden im Flex-Pool eine Zulage von 200 Euro monatlich bei Vollzeit zu ihrer tariflichen Vergütung mit zusätzlicher betrieblicher Altersversorgung. Auch werden ihnen die Kosten für die Fahrten zur jeweiligen Einrichtung erstattet. Vorteil für den Caritasverband als Arbeitgeber soll sein, dass er bei personellen Engpässen in seinen Einrichtungen – vorerst im Landkreis Neumarkt – kontinuierlich Lücken schließen kann.



Pflegefachkräfte, die sich auf eine solche Stelle bewerben, müssen als staatlich anerkannte Altenpflegerinnen oder Altenpfleger oder als examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen beziehungsweise -pfleger ausgebildet sein. Bei Pflegehilfskräften ist eine einjährige Ausbildung oder entsprechende Berufserfahrung erwünscht.