Führerscheinverlängerung rechtzeitig beantragen

(ir) Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungsdauer und zentralisierten Herstellung der Führerscheinkarten in der Bundesdruckerei empfiehlt die Führerscheinstelle die Verlängerung von befristeten Führerscheinklassen rechtzeitig vor Fristablauf beziehungsweise vor dem 50. Geburtstag zu beantragen.

Die individuell betroffenen Klassen und das jeweilige Ablaufdatum kann jeder Inhaber eines Kartenführerscheins auf dessen Rückseite, Spalte 11, ersehen.
„Bis zum angegebenen Tag um 24:00 Uhr sind die betroffenen Fahrerlaubnisklassen längstens gültig und erlöschen danach kraft Gesetzes“, so ein Sprecher des Eichstätter Landratsamtes.

Um den Wegfall von Besitzständen sowie Rechtsnachteile zu vermeiden, ist eine fristwahrende Verlängerung eigenverantwortlich rechtzeitig, das heißt, frühestens 3 Monate, spätestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeit beziehungsweise vor dem 50. Geburtstag in der Wohnortgemeinde oder dem Landratsamt unter Vorlage von aktuellem Haus- und Augenarztgutachten, biometrischem Passfoto, bisherigem Führerschein und Ausweisdokument zu beantragen. Gleiches Verfahren gilt für Inhaber von gelben Personenbeförderungsscheinen für beispielsweise Taxi und Mietwagen sowie D-Klassen, die jeweils zusätzlich ein Führungszeugnis anfordern müssen.

Werden die C-Führerscheinklassen zur Güterbeförderung im gewerblichen Rahmen genutzt, so ist die Eintragung der Schlüsselzahl 95 seit 9. September 2014 zwingend erforderlich. Hier empfiehlt sich die gleichzeitige Vorlage von Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Original über 35 Stunden zu je 60 Minuten, um einen Gleichlauf der Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen und der Schlüsselzahl 95 zu erreichen, in Ausnahmefällen erweiterte Frist. Die D-Klassen dürfen seit 10. September 2013 zur Personenbeförderung nur noch gewerblich genutzt werden, wenn die 35-stündige Weiterbildung nach dem BKrFQG bereits bei der Führerscheinstelle vorgelegt und im Kartenführerschein eingetragen wurde. Die Antragstellung kann über die Heimatgemeinde oder direkt in der Führerscheinstelle in Eichstätt erfolgen. Über die Landratsamt-Dienststelle in Ingolstadt ist eine Antragstellung nicht möglich.

Wer sich persönlich über das Thema beraten lassen möchte, der kann sich unter Telefon (0 84 21) 70-2 11 direkt im Landratsamt Eichstätt melden.

 

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