(ir) Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungsdauer und
zentralisierten Herstellung der Führerscheinkarten in der Bundesdruckerei
empfiehlt die Führerscheinstelle die Verlängerung von befristeten
Führerscheinklassen rechtzeitig vor Fristablauf beziehungsweise vor dem 50.
Geburtstag zu beantragen.
Die individuell betroffenen Klassen
und das jeweilige Ablaufdatum kann jeder Inhaber eines Kartenführerscheins auf
dessen Rückseite, Spalte 11, ersehen.
„Bis zum angegebenen Tag um 24:00 Uhr sind die
betroffenen Fahrerlaubnisklassen längstens gültig und erlöschen danach kraft
Gesetzes“, so ein Sprecher des Eichstätter Landratsamtes.
Um den Wegfall
von Besitzständen sowie Rechtsnachteile zu vermeiden, ist eine fristwahrende
Verlängerung eigenverantwortlich rechtzeitig, das heißt, frühestens 3 Monate,
spätestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeit
beziehungsweise vor dem 50. Geburtstag in der Wohnortgemeinde oder dem
Landratsamt unter Vorlage von aktuellem Haus- und Augenarztgutachten,
biometrischem Passfoto, bisherigem Führerschein und Ausweisdokument zu
beantragen. Gleiches Verfahren gilt für Inhaber von gelben
Personenbeförderungsscheinen für beispielsweise Taxi und Mietwagen sowie
D-Klassen, die jeweils zusätzlich ein Führungszeugnis anfordern müssen.
Werden die C-Führerscheinklassen zur Güterbeförderung im gewerblichen Rahmen
genutzt, so ist die Eintragung der Schlüsselzahl 95 seit 9. September 2014
zwingend erforderlich. Hier empfiehlt sich die gleichzeitige Vorlage von
Weiterbildungsbescheinigungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
im Original über 35 Stunden zu je 60 Minuten, um einen Gleichlauf der
Geltungsdauer von Fahrerlaubnisklassen und der Schlüsselzahl 95 zu erreichen, in
Ausnahmefällen erweiterte Frist. Die D-Klassen dürfen seit 10. September 2013
zur Personenbeförderung nur noch gewerblich genutzt werden, wenn die 35-stündige
Weiterbildung nach dem BKrFQG bereits bei der Führerscheinstelle vorgelegt und
im Kartenführerschein eingetragen wurde. Die Antragstellung kann über die
Heimatgemeinde oder direkt in der Führerscheinstelle in Eichstätt erfolgen. Über
die Landratsamt-Dienststelle in Ingolstadt ist eine Antragstellung nicht
möglich.
Wer sich persönlich über das Thema beraten lassen möchte, der
kann sich unter Telefon (0 84 21) 70-2 11 direkt im Landratsamt Eichstätt
melden.
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