Jagdscheine verlängern nicht vergessen


 
Jagdscheine, die zum 31. März 2018 ablaufen, können beim Eichstätter Landratsamt verlängert werden. 

(ir) Inhaber von Jahresjagdscheinen, die mit Ablauf des aktuellen Jagdjahres zum 31. März 2018 die Gültigkeit verlieren, können ab sofort die Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt, 2. Stock, Zimmer-Nummer 209, beantragen. Außer der jagdlichen Erlaubnis ist ein Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden für den begehrten Gültigkeitszeitraum 31. März 2019 beziehungsweise 31. März 2021 vorzulegen. Das notwendige Antragsformular ist auf der Internet-Seite www.landkreis-eichstaett.de unter „Bürgerservice A-Z/Formulare/Suchbegriff Jagdschein“ abrufbar.



Sofern ein Verlängerungseintrag nicht mehr möglich ist, wird für die Neuausstellung eines Jagdscheines zusätzlich ein aktuelles Passbild benötigt und erfordert gleichzeitig die persönliche Vorsprache des Antragstellers. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung und fehlendem Eintrag in der Waffenbesitzkarte der weitere Besitz von Munition nicht erlaubt ist und den Tatbestand einer Straftat erfüllt. Weitere Auskünfte erteilt die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt unter der Telefonnummer (0 84 21) 70-3 35 oder (0 84 21) 70-2 33.