Landrat Knapp überreicht Ehrenzeichen



 
(ir) Vier Eichstätter Landkreisbürger werden für ehrenamtliches Engagement geehrt.

Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat vier Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Eichstätt das Ehrenzeichen für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern verliehen. Die Auszeichnung mit Aushändigung der Urkunden nahm Landrat Anton Knapp im Rahmen eines Festaktes vor. Dazu durfte er die Geehrten zusammen mit ihren engsten Angehörigen sowie den zuständigen Bürgermeistern der Heimatgemeinden im Tapetenzimmer der Residenz begrüßen.



In seiner Festrede betonte Landrat Knapp die enorme Bedeutung des Ehrenamts für das gemeinschaftliche Zusammenleben: „Engagierte Menschen wie Sie, die sich seit vielen Jahren mit viel Leidenschaft und Herzblut ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen einbringen, die immer diesen Blick für den anderen haben, tragen dazu bei, die Kultur des menschlichen Miteinanders zu fördern“.



Das vom ehemaligen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber im Jahre 1994 ins Leben gerufene Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt soll ein äußeres, sichtbares Zeichen des Dankes für hervorragende ehrenamtliche Leistungen sein. Dabei ist die Ausübung eines Ehrenamtes für sich allein gesehen noch nicht ausreichend für diese Auszeichnung. Hinzukommen muss vielmehr ein über das übliche Maß hinausgehender persönlicher, langjähriger und unentgeltlicher Einsatz. Landrat Knapp dankte den Geehrten im Namen des Landkreises für ihr unermüdliches, ehrenamtliches Schaffen: „Unser Landkreis braucht solche Menschen wie Sie, die anpacken und sich für andere verantwortlich fühlen“, so der Landkreischef.

Das Foto zeigt (vordere Reihe von links) Landrat Anton Knapp, Herrn Johann Eder aus Eichstätt, Frau Ute Scheiblecker aus Pförring, Frau Elisabeth Kreis und Herrn Herbert Kreis aus Wettstetten, denen im Rahmen einer Feierstunde das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt überreicht wurde. Zu den ersten Gratulanten gehörten die Bürgermeister der Heimatgemeinden.