Landrat Knapp überreicht Ehrenzeichen


 
Neun Eichstätter Landkreisbürger wurde für ihr ehrenamtliches Engagement geehrt.

(ir) Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat an neun Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Eichstätt das Ehrenzeichen für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern verliehen. Die Auszeichnung mit Aushändigung der Urkunden nahm Landrat Anton Knapp im Rahmen eines Festaktes vor. Dazu durfte er die Geehrten zusammen mit ihren engsten Angehörigen sowie den zuständigen Bürgermeistern der Heimatgemeinden im Spiegelsaal der Residenz begrüßen.



In seiner Festrede betonte Landrat Knapp die enorme Bedeutung des Ehrenamts für das gemeinschaftliche Zusammenleben: „Durch Ihre Energie und Ihre Motivation haben Sie maßgeblich zur Bereicherung des kulturellen, sportlichen und sozialen Lebens in unserem Landkreis beigetragen und ihn dadurch noch ein Stück lebenswerter gemacht. Über viele Jahre hinweg haben Sie wie selbstverständlich Ihre Freizeit, Ihre Kraft und Ihre persönlichen Fähigkeiten zum Wohle der Gemeinschaft eingesetzt, ohne je Dank oder Entlohnung zu erwarten.“ Das vom ehemaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber im Jahre 1994 ins Leben gerufene Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt soll ein äußeres, sichtbares Zeichen des Dankes für hervorragende ehrenamtliche Leistungen sein.



Dabei ist die Ausübung eines Ehrenamtes für sich allein gesehen noch nicht ausreichend für diese Auszeichnung. Hinzukommen muss vielmehr ein über das übliche Maß hinausgehender persönlicher, langjähriger und unentgeltlicher Einsatz. Landrat Knapp dankte den Geehrten im Namen des Landkreises für ihr unermüdliches, ehrenamtliches Schaffen: „Unser Landkreis braucht solche Menschen wie Sie, die anpacken und sich für andere verantwortlich fühlen“, so der Landkreischef.

Das Foto zeigt Landrat Anton Knapp, der im Rahmen einer Feierstunde an vier Frauen und fünf Männern das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt verliehen hat. Zu den ersten Gratulanten gehörten die Bürgermeister der Heimatgemeinden.