Nicht anerkannt – und nun?!



Informationsveranstaltung für Ehren- und Hauptamtliche im Bereich Asyl und Interessierte im Landratsamt Eichstätt.

(ir) Was passiert, wenn ein Antrag auf Asyl abgelehnt wird? Welche Möglichkeiten gibt es dann noch? Wie verhalte ich mich dabei als Ehrenamtliche? Um diese und weitere Fragen wird es bei der Veranstaltung am Dienstag, den 7. März von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Eichstätter Landratsamt gehen.

Der erste Teil des Abends handelt von den rechtlichen Folgen eines Asylantrags. Soll ein Rechtsmittel eingelegt werden? Wie sieht es mit Einreise- und Aufenthaltsverbot aus? Wie lange dauert ein gerichtliches Verfahren und entstehen dabei Kosten?

Als Referentin steht hierfür Lena Heller von der Caritas-Asylsozialberatung zu Verfügung. Für den zweiten Teil konnte Melanie Förg von der Zentralen Rückkehrberatung gewonnen werden. Zur Zielgruppe dieser Institution gehören Geflüchtete, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren.
 


Wie sieht es hierbei mit finanzieller Unterstützung aus? Wie läuft eine freiwillige Rückkehr ab?

Im letzten Teil geht es um die psychologische Seite einer Ablehnung. Wie kann man Menschen bei einer solchen „Niederlage“ begleiten? Wie geht man selbst damit um? Prof. Schuld vom Gemeindepsychiatrischen Verbund Eichstätt wird auf die psychologische Seite einer Ablehnung eingehen.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Amt für Familie und Jugend sowie der Ehrenamtskoordination (EKO) Asyl des Landratsamtes Eichstätt statt.

Anmeldungen sind an die Fachstelle für Ehrenamtskoordination Asyl des Landratsamtes Eichstätt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Telefon an (0 84 21) 70-1 70 zu richten.