Rückwirkend zum 1. Januar 2015 erhöht sich das Kindergeld und zum 1.
Januar 2016 ist eine weitere Kindergelderhöhung geplant.
Das
Landratsamt Eichstätt hat bekannt gegeben, dass mit Inkrafttreten des "Gesetzes
zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und
des Kinderzuschlags" sich eine rückwirkende Erhöhung des Kindergeldes ab 01.
Januar 2015 und eine Erhöhung der Mindestunterhaltsbeträge ab 01. August 2015
ergeben. Das Amt für Familie und Jugend Eichstätt weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen für den zu zahlenden
Kindesunterhalt bis 31. Dezember 2015 allerdings keine Anrechnung der neuen
Kindergeldbeträge oder eine Verrechnung der Nachzahlung vorgenommen werden kann.
Zum 01. Januar 2016 werden die Mindestunterhaltsbeträge und die
Kindergeldbeträge nochmals, dann allerdings anrechenbar, erhöht.
Das
Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190
Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und jedes weitere
Kind. Es wird nun rückwirkend ab 1. Januar 2015 um monatlich vier Euro je Kind
erhöht werden.
Ab dem 1. Januar 2016 hat der Gesetzgeber eine Erhöhung
um monatlich weitere zwei Euro je Kind vorgesehen. Der Kinderzuschlag, aktuell
maximal 140 Euro, der Eltern zugutekommt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch
Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend
finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken, wird ab 1.
Juli 2016 um 20 Euro monatlich steigen. Er kann bei der Arbeitsagentur beantragt
werden.
Bei Fragen zum Unterhalt minderjähriger Kinder steht den
alleinerziehenden Müttern und Vätern der Fachbereich Beistandschaft im Amt für
Familie und Jugend Eichstätt mit Rat (Beratung) und Tat (Unterstützung, bis hin
zur gerichtlichen Festsetzung und Zwangsvollstreckung) zur Verfügung. Das
Eichstätter Jugendamt ist unter der Rufnummer (0 84 21) /70-3 76 erreichbar.
Auf Wunsch kann auch einem Zahlungspflichtigen die ab August geltende neue
„Düsseldorfer Tabelle“ zugesandt werden oder der ab August 2015 bzw. Januar 2016
zu zahlende Unterhaltsbetrag genannt werden, sofern er sich aus einem
bestehenden dynamischen Unterhaltstitel ergibt. Für Neuberechnungen des
Unterhalts, die grundsätzlich alle zwei Jahre möglich sind, empfiehlt das Amt
für Familie und Jugend Eichstätt den Unterhaltsberechtigten, eine Beistandschaft
beim Jugendamt zu beantragen.
Soweit der Unterhaltspflichtige derzeit keinen
Unterhalt zahlt, besteht die Möglichkeit der Unterhaltsvorschussleistung durch
das Jugendamt. Diese beträgt zukünftig für Kinder bis 6 Jahren 144 Euro, bzw.
für Kinder bis zu 12 Jahren 192 Euro.