Verbesserte Wohngeldleistungen

(ir) Das Wohngeld wurde zum 01.Januar 2016 erstmals seit 2009 wieder erhöht, um durch Anhebung der Einkommensgrenzen den Empfängerkreis zu erweitern.

Haushalte mit niedrigerem Einkommen können demnach Wohngeld zur finanziellen Unterstützung erhalten. Dabei wird unterschieden zwischen dem sogenannten Mietzuschuss für Mieter von Wohnraum und dem Lastenzuschuss für Wohnungs- und Hauseigentümer.

Die Wohngeldstelle und die Gemeinden halten die Antragsformulare bereit, außer Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt und Stadt Eichstätt. Diese sind auch unter www.stmi.bayern.de/buw/wohnen/wohngeld abrufbar. Die Anträge können bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde abgegeben werden.

Mit dem Antrag sind alle vorhandenen Einnahmen und Einkünfte zu belegen. Außerdem werden Nachweise über den Wohnraum benötigt, z.B. Mietvertrag oder Darlehensnachweise. Je nach individueller Haushaltssituation kann und muss die Behörde gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise anfordern.

Sofern das vorhandene Einkommen selbst inklusive dem errechneten Wohngeld nicht ausreicht um die vorhandenen Ausgaben zu finanzieren, kann Wohngeld nicht gewährt werden. Gegebenenfalls besteht dann aber ein Anspruch auf eine sogenannte Transferleistung, wie z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung nach dem SGB XII, etc. Bezieher von Transferleistungen haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Vor einer Antragstellung wird deshalb grundsätzlich empfohlen, sich über die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen persönlich oder telefonisch zu erkundigen.