Mit Beginn der Sommerferien heißt es für viele Schulabsolventen, bald ins
Berufsleben zu starten. Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz
finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden,
empfehlen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern. Auch
ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld kann die Ausbildungsplatzsuche als
Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dies gilt für
Schulabgänger, die zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur
für Arbeit mindestens einen Kalendermonat ausbildungssuchend melden.
Mehr Informationen zum Thema und eine persönliche Beratung erhält man in allen
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am
kostenfreien Servicetelefon unter (08 00) 10 00 48 0 88. Über
www.deutsche-rentenversicherung-in-bayern.de gelangt man auf die Startseite
des jeweiligen Regionalträgers, wo man schnell und unkompliziert die Adressen
der Beratungsstellen findet.