40 Prozent der Väter in Elternzeit


 
Durchschnittlich erhalten die Väter 1.437 Euro Elterngeld. Lesen Sie hier, worauf beim Elterngeld zu achten ist.

(ir) Insgesamt 571 Ingolstädter Väter, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder liegt deren Anteil bei 39,8 Prozent. 2013 waren es 35,9 Prozent. Somit nutzt mehr als jeder dritte Papa dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern. „Die männlichen Elterngeldbezieher in Ingolstadt liegen damit knapp unter dem bayerischen Schnitt von 41,7 Prozent“, verdeutlicht Markus Neumeier von der Krankenkasse IKK classic in Ingolstadt anhand der aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei den Schanzer Vätern bei 2,5 Monaten.



Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind in der Regel die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld ersetzt mindestens 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro bis maximal 1.800 Euro. In Ingolstadt liegt das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern bei 1.437 Euro, das der Mütter bei 793 Euro. Übrigens: Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatten.



Während der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, wird das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Jedes Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Außerdem gilt: „Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen“, so Markus Neumeier. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in jedem Fall beraten lassen.