Afrikanische Schweinepest wäre dramatisch


 
Vorbeugende Maßnahmen, um das Einschleppen nach Deutschland zu verhindern.

(ir) Seit 2007 grassiert eine hoch infektiöse Viruserkrankung, die Afrikanische Schweinepest, (ASP) in Russland. Die ASP führt bei den an ihr erkrankten Schweinen zum Tod. Für den Menschen ist dieses Virus nicht infektiös.

Seit dem Auftreten der ASP in Russland wandert die Krankheit stetig weiter nach Westen. Die Seuche grassiert inzwischen in den Baltischen Staaten, aber auch schon in Polen, der Slowakei und Rumänien. Die Krankheit wurde sowohl bei Wild- als auch bei Hausschweinen diagnostiziert.

Sollte die Krankheit auch in Deutschland auftreten, hätte dies für die heimische Landwirtschaft beziehungsweise die Schweineproduktion dramatische wirtschaftliche Folgen. Deshalb wird derzeit alles unternommen, um ein vordringen der ASP nach Deutschland zu verhindern.



Gleichzeitig werden Vorbereitungen getroffen, um durch das ASP Virus hervorgerufene Erkrankungen möglichst frühzeitig zu erkennen und dann mit geeigneten Maßnahmen eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Ein möglichst niedriger Wildschweinebestand ist eine der Voraussetzungen, dass eine schnelle Verbreitung verhindert werden kann. Deshalb wird momentan der Wildschweinebestand so weit wie möglich reduziert.

Aktuell geht von unseren Wildschweinbeständen keine Gefahr für die landwirtschaftliche Schweinehaltung aus.

Die größte Gefahr einer Einschleppung geht von Lebensmitteln wie Fleisch und Wurstwaren aus, die aus infiziertem Schweinfleisch hergestellt wurden und hier bei uns über Abfälle in die Nahrungskette von Schweinen gelangen.



In diesen Wochen erwarten wir viele Saisonarbeiter aus Osteuropa in unserer Region. Alle Personen, die Kontakt zu diesen Saisonarbeitern haben, sollten diese eindringlich davor warnen, aus Schweinefleisch hergestellte Lebensmittel aus ihrer Heimat mit nach Deutschland zu bringen.

Aber auch Fahrzeuge, Jagdtrophäen und Gerätschaften kommen als Vektoren für die Einschleppung des ASP-Virus in Frage.
Das Einführen von Jagdtrophäen ist ohnehin schon verboten. Fahrzeuge und Gerätschaften sollten dahingehend überprüft werden, ob eine Kontamination mit dem Virus theoretisch vorstellbar wäre. Vor der Fahrt beziehungsweise dem Transport nach Deutschland müssen sie im Herkunftsland dekontaminiert werden.