Wegen der Komplexität des Falles und des Umfangs der Anklage rechnet das Landgericht mit mehr als zehn Verhandlungstagen.
(ir) Mit Eröffnungsbeschluss vom 31. Juli 2018 hat die 1. Strafkammer des Ingolstädter Landgerichts unter Vorsitz von Landgerichts-Vize-Präsident Jochen Bösl die Anklage der Staatsanwaltschaft Ingolstadt vom 22. Februar 2018 zur Hauptverhandlung zugelassen. Nun wurde das Hauptverfahren gegen Ingolstadts Alt-Oberbürgermeister Alfred Lehmann und zwei weitere Mitangeklagte vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt eröffnet.
Die Anklage wurde laut Gerichtssprecherin gegen alle drei Angeklagten in unveränderter Form zugelassen. Der Angeklagte Lehmann hat sich danach wegen des Vorwurfs von zwei Fällen der Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall, hiervon einmal in Tateinheit mit zwei Fällen der Untreue in einem besonders schweren Fall zu verantworten. Bei einer weiteren Angeklagten lautet der Tatvorwurf auf Bestechung in einem besonders schweren Fall, bei einem weiteren Angeklagten ebenfalls auf Bestechung in einem besonders schweren Fall mit Beihilfe zur Untreue in einem besonders schweren Fall.
In der Hauptverhandlung ist die Strafkammer mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs der Anklage wird mit mehr als zehn Verhandlungstagen gerechnet. Die Abstimmung der einzelnen Termine wird in den nächsten Wochen zwischen der Kammer und den insgesamt fünf Verteidigern erfolgen. Es ist laut Landgerichtssprecherin mit einem Prozessbeginn nicht vor Anfang 2019 zu rechnen.