Arbeitslosmeldung nur persönlich möglich



Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.

(ir) Das heißt: Es ist nur noch bis zum Dienstag, 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Diese Regelung gilt verbindlich ab Mittwoch, 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, zum Beispiel bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Ingolstadt rechtzeitig. Für die Jobcenter gelten die jeweils örtlichen Regelungen.



Aufgrund der anhaltenden Pandemie und zur Vermeidung von Wartezeiten bittet die Arbeitsagentur Ingolstadt möglichst vor der persönlichen Meldung unter der gebührenfreien Servicenummer (08 00) 4 55 55 00 anzurufen. Dort wird Ihr Anliegen vollständig erfasst und ein Termin für die persönliche Arbeitslosmeldung vor Ort vereinbart.



Regionale Öffnungszeiten
Die regionalen Öffnungszeiten für die persönliche Arbeitslosmeldung in Ingolstadt und den Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen sind auf der Homepage der Agentur für Arbeit Ingolstadt veröffentlicht.



Digitale Angebote bleiben
Viele weitere Kundenanliegen lassen sich wie bisher einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/eServices



Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.



Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer (08 00) 4 55 55 00 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.



Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.arbeitsagentur.de