Audi-Produktion läuft schrittweise wieder an



Die europäischen Audi-Standorte kehren Ende des Monats langsam zurück zur Normalität.

(ir) Audi leitet an seinen europäischen Standorten den Wiederanlauf der Produktion schrittweise in den kommenden Wochen ein. Mitte März hatte das Unternehmen die vorübergehende Produktionsruhe an den europäischen Standorten verkündet. Hintergrund für die Entscheidung waren Lieferengpässe und Nachfragerückgänge bedingt durch die Corona-Pandemie. Der nun anstehende, geregelte Wiederanlauf erfolgt abgestimmt mit dem Volkswagen-Konzern im weltweiten Audi Produktionsnetzwerk gemeinsam mit Lieferanten und Dienstleistern. Hauptbestandteil des Wiederanlaufs ist ein umfassendes Maßnahmenpaket, das die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fokus rückt. Dabei orientiert sich Audi an den Vorgaben des Robert Koch-Instituts sowie den Vorschriften der Gesundheitsbehörden des jeweiligen Landes.



Nach der Produktionsruhe an allen europäischen Standorten der AUDI AG geht es nun um den ersten Schritt zurück in Richtung Normalität: „Wir schaffen den Wiederanlauf als europäischen Gemeinschaftsakt.“ sagt Produktionsvorstand Peter Kössler. Denn Lieferketten sowie Produktions- und Logistikabläufe sind im Konzern und mit Partnern auf internationaler Ebene eng verzahnt. Kössler betont weiter: „Im Mittelpunkt stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn sie brauchen ein sicheres Arbeitsumfeld. Audi Expertenteams haben daher in Abstimmung mit den Fachbereichen und Betriebsräten Prozesse mit Blick auf den Gesundheitsschutz angepasst. Für die Flexibilität und das gemeinsame Anpacken in Zeiten wie diesen möchte ich mich bei allen Audianerinnen und Audianer und unseren Partnern weltweit bedanken.“



„Auf dem Weg zurück in die erste Phase nach der Produktionsruhe haben besonders die Gesundheitsvorkehrungen zum Schutz der Belegschaftsmitglieder höchste Priorität“, erklärt auch Betriebsratschef Mosch. „Der Wiederanlauf wird von einem umfangreichen Maßnahmenkatalog begleitet, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen.“ Dieser umfasst beispielsweise konkrete Abstands- und Hygieneregeln, eine angepasste Schichtfahrweise, um Kontakte zu vermeiden und die Pflicht zu Mund- und Nasenschutz in Bereichen, wo Abstände von 1,5 Meter nicht möglich sind. An kritischen Arbeitsplätzen hat das Unternehmen auch physische Abgrenzungen geschaffen. In der Türenvormontage zum Beispiel arbeiten zwei Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeiternehmer gleichzeitig am selben Transportgestell und stehen sich dabei direkt gegenüber. Hier haben die Beschäftigten selbst eine transparente Barriere aus Kunststofffolie entwickelt.



Fertigungsabschnitts- und Gruppenleiter haben zusammen mit Experten aus Arbeitssicherheit, Gesundheitswesen, Industrial Engineering sowie dem Betriebsrat jeden einzelnen Arbeitsplatz gemeinsam angeschaut, analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Erst mit Zustimmung aller Beteiligten gilt ein Arbeitsplatz als „Corona-ready“. Auch die Arbeitsumgebung hat sich die Arbeitsgruppe genau angeschaut: Gruppenecken, Werktore, Parkplätze, den internen Werkverkehr sowie Gastronomie und Werkrestaurants. Für alle Bereiche hat Audi adäquate Lösungen entwickelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zu diesen Maßnahmen vorab schriftlich informiert, erhalten eine umfassende Sicherheitseinweisung durch die Vorgesetzten zum Arbeitsbeginn sowie regelmäßige Updates in internen Onlinemedien und über zahlreiche Informationsaushänge im Werk.



Auch an den Büroarbeitsplätzen gelten umfassende Sicherheitsvorkehrungen sowie angepasste Arbeitsregelungen. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten, um die Ansteckungsgefahr durch ausreichende Abstände zu minimieren. Vor allem betrifft jedoch der Wiederanlauf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Produktionsbereichs.



Die Fahrzeugfertigungen an den Audi Standorten werden nach einem festgelegten Plan ab Ende April sukzessive hochgefahren. Die Motorenfertigung in Győr fährt bereits seit dieser Woche schrittweise wieder hoch. Für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an deutschen Standorten, die erst in späteren Phasen des Wiederanlaufs ihre Tätigkeit vollumfänglich wiederaufnehmen können, gelten bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Kurzarbeitsregelungen.