BGI: Nein zum Kongresshotel




(ir) Drei Gründe der Bürgermeinschaft, warum der Stadtrat das Kongresshotel am 1. Dezember nicht absegnen darf.

„Die Sitzung des Planungsausschusses am gestrigen Dienstag hat gezeigt, dass beim Thema Kongresshotel in Ingolstadt inzwischen nicht einmal mehr Argumente zählen“, teilte die Ingolstädter Bürgergemeinschaft mit. Und fügt hinzu: „Man könnte sogar den Eindruck gewinnen, dass nach dem Motto ‚Augen zu und durch‘ jetzt ganz schnell alles in trockene Tücher gebracht werden muss, weil die Zahl der Zweifler und Kritiker ständig anwächst.“



Für die Bürgergemeinschaft wäre am 1. Dezember ein Beschluss durch den Stadtrat der Stadt Ingolstadt wäre daher aus drei Gründen, die wir nachfolgend veröffentlichen, ein fataler Fehler:

1. Die von der Verwaltung beantragte Befreiung vom Bebauungsplan für einige wesentliche Festsetzungen kann aus rechtlichen Gründen so nicht erteilt werden. Gemäß § 31 des Baugesetzbuches kann von Festsetzungen eines Bebauungsplans nur dann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Unzweifelhaft gehören zu den Grundzügen der Planung beim Bebauungsplan für das Gießereigelände jedoch als wesentliche Grundlagen für das seinerzeit positive Ergebnis der Abwägung die Höhe der Gebäude und auch der vorgesehene Knick der südlichen Baulinie. Beides soll nun den Wünschen des Planers angepasst werden. Gerade Abweichungen bei der Höhe, die immer der wichtigste Diskussionspunkt bei der Entstehung des Bebauungsplanes war, stellen die gesamte Bauleitplanung auf dem Gießereigelände auf den Kopf.

2. Normalerweise erteilt der Stadtrat für Investitionen jeweils eine Projektgenehmigung. Dies soll nun beim Kongresshotel nicht mehr der Fall sein. Die bereits genehmigten 37,8 Millionen Euro sollen noch einmal um 4,3 Millionen Euro erhöht werden. Insgesamt belaufen sich die Kosten für das Kongresszentrum nun auf 42,1 Millionen Euro. Hierfür wird vom Oberbürgermeister jedoch keine Projektgenehmigung beantragt, sondern die Erhöhung um mehr als 4 Millionen wird einfach in der Anlage zum Antrag versteckt. Der Stadtrat sollte schon genau wissen, was er beschließt, doch ohne klar formulierte Anträge aus der Verwaltung ist das nicht möglich.




3. Mit dem rudimentären und pauschal gehaltenen Antrag für die kommende Stadtratssitzung will der Oberbürgermeister das Thema nun ein für alle Mal vom Tisch haben und versucht, sämtliche weitere Beschäftigung des Stadtrates mit dem Projekt Kongresszentrum und Hotel zu verhindern. Der Stadtrat soll nach Ansicht des Oberbürgermeisters nicht einmal mehr über die Baugenehmigung abstimmen dürfen. Einer solchen Entmachtung durch diese General-Ermächtigung kann der Stadtrat jedoch im eigenen Interesse nicht zustimmen. Denn hier geht es um die Ehre des Stadtrates der Stadt Ingolstadt!“