Die IHK für München und Oberbayern warnt Gewerbetreibende vor unseriösen
Anbietern von Adressbüchern und Registereinträgen. In ihrem neu aufgelegten
Faltblatt weist die IHK auf die Gefahren hin, wenn unbedacht offiziell
aussehende Formulare unterschrieben und so teure Verträge abgeschlossen werden.
Jedes Jahr tappen laut IHK Tausende Unternehmen in diese Falle. Die unseriösen
Anbieter tarnen ihre Schreiben zum Beispiel als „kostenlosen Korrekturabzug“ für
Branchenbücher oder als „gebührenfreien Pflichteintrag“ für Firmenregister, sie
verschicken gefälschte Formulare verschiedener Behörden oder betrügerische
Rechnungen für amtliche Gebühren. Dabei verwenden sie oft Teile von Namen oder
von Signets bekannter Unternehmen oder Behörden.
Oberste Regel sollte
laut IHK sein, allen Angeboten und Aufforderungen dieser Art mit einer gesunden
Portion Misstrauen zu begegnen. So sei etwa zu prüfen, ob eine behauptete
Eintragungspflicht tatsächlich besteht und ob mit einer Druckfreigabe des
Firmeneintrags ein unbefristeter Vertrag geschlossen wird. Falls unabsichtlich
ein Vertrag abgeschlossen wurde, empfiehlt die IHK eine Anfechtung und
vorsorgliche Kündigung des Vertrags zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Im Zweifel
gibt die IHK Auskunft über bereits bekannte Abzock-Maschen. Informationen sind
im Internet unter www.muenchen.ihk.de/abzocke oder telefonisch über das
Informations- und Servicezentrum der IHK unter 089 5116-0 erhältlich. Dort ist
auch das Faltblatt „Vorsicht Abzocke!“ sowie ein Merkblatt „Adressbuchschwindel“
mit einem Mustertext für die Anfechtung und vorsorgliche Kündigung verfügbar.