Auch wenn die Mehrwertsteuer gesenkt wird, verändern sich in Ingolstadt die Parkkosten nicht.
(ir) Die Bundesregierung hat beschlossen, ab dem 1. Juli 2020 bis Ende des Jahres die Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent vorübergehend zu senken. Die IFG erwirtschaftet im Bereich Parken Einnahmen, die der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Die Preisänderung würde sich durch die Mehrwertsteuersenkung auf geringfügige Beträge belaufen, was nur durch eine kostenintensive Umrüstung zu bewerkstelligen wäre.
Statt der direkten Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an die Parkkunden, beabsichtigt die IFG den entstehenden Überschuss in anderer Form der Bevölkerung zugutekommen zu lassen.