Entdeckerlust und Artenschutz


 
In Ingolstadt gibt es zahlreiche wildlebende, besonders geschützte Tierarten mitten im Zentrum zu entdecken.

(ir) Mehlschwalben, Mauersegler und Fledermäuse haben Gebäude als Lebensraum für sich erschlossen. Wildbienen finden in städtischen Gärten oft bessere Bedingungen vor, als auf intensiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen. Eichhörnchen tummeln sich in Parkanlagen, Frösche, Kröten und Molche leben in den Teichen. Zauneidechsen können beim Sonnenbaden beobachtet werden.

Auch artgeschützte Pflanzen wachsen im Stadtgebiet. Die beste Chance Orchideen zu finden, hat man im Auwaldband beidseits der Donau auf Kiesbänken – den so genannten Brennen.



Gerade im Frühling, nach einem kalten Winter, zieht es uns in die Natur, um Sonne zu tanken, sich am frischen Grün der ersten Blätter zu erfreuen und mit allen Sinnen zu genießen: Blumenduft, Vogelgezwitscher, die Farbenpracht mancher Schmetterlinge.

Spaziergänge im Wald oder Ausflüge in den Park steigern unser Wohlbefinden, wirken entspannend und beruhigend. Gerade wegen dieser positiven Aspekte sind Natur und Landschaft zu schützen.

Dafür gibt es im Bundesnaturschutzgesetz zunächst einen allgemeinen Schutz. Demnach ist es verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Wildwachsende Pflanzen dürfen gemäß der „Handstraußregelung“ nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnommen werden. Hierzu gehören Zweige, Blumen, Gräser, Moose, Kräuter und Früchte, aber auch Pilze.



Für besonders geschützte Arten ist der Schutz sogar noch strenger – auch mit einem vernünftigen Grund darf diesen Tieren nicht nachgestellt werden. Ebenso ist das Fangen, Verletzen und Töten der Tiere, das Zerstören ihrer Nester oder das Entnehmen ihrer Eier verboten. Das betrifft fast alle europäischen Vogelarten, alle europäischen Amphibien- und Reptilienarten, alle heimischen Libellen, alle Wildbienen und viele heimische Tag- und Nachtfalter.

Ähnlich verhält es sich mit besonders geschützten Pflanzen. Jeder Wanderer in den Bergen weiß, dass ein Edelweiß nicht gepflückt oder ausgegraben werden darf. Dies gilt auch für alle wild lebenden Orchideen-, Schneeglöckchen-, Lilien- und Krokusarten, sowie alle europäischen Enzian-, Eisenhut- und Federgrasarten.

Artenschutz ist nicht nur ein Thema im Urlaub, im Regenwald oder von exotischen Tieren, sondern findet auch direkt vor unserer Haustür statt – und hier gibt es einiges zu entdecken.