Familiengeld wird nicht auf Grundsicherung angerechnet


 
Ab 1. September wird in Bayern das neue Familiengeld ausbezahlt.

(ir) Die Anrechnung des Familiengeldes auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose ist rechtlich umstritten. Das Ingolstädter Jobcenter unterliegt als sogenannte Optionskommune der Aufsicht des Landes Bayern. Dieses hat die Optionskommunen angewiesen, das Familiengeld nicht auf die zustehenden Leistungen anzurechnen.



Der Bund hat von seinem Weisungsrecht gegenüber dem Land Bayern bisher keinen Gebrauch gemacht. Das Ingolstädter Jobcenter wird deshalb bis zu einer gegenteiligen Weisung keine Anrechnung des Familiengeldes vornehmen.