Gefährlicher Spaß auf zwei Rädern




(ir) Die Fahrt auf einem sogenannten Hoverboard oder E-Wheel macht großen Spaß, birgt aber ernsthafte Gefahren und kann direkt in einer Strafanzeige münden.

Die zweirädrigen Hoverboards sind momentan echte Renner unter den Sportgeräten. Sie sind eine Mischung aus Segway ohne Lenksäule und motorgetriebenem Waveboard. Der Nutzer steht auf zwei über eine Achse verbundenen Plattformen und lenkt das Gefährt per Gewichtsverlagerung in die gewünschte Richtung.

Die Hoverboards steuert man, indem man sich ganz leicht in die Richtung bewegt, in die man fahren möchte. Das funktioniert erstaunlich gut: Wer vorwärts rollen möchte, verlagert sein Gewicht automatisch ein klein wenig nach vorn – je stärker die Neigung, umso schneller rollt das Brett. Einige Boards erreichen so bis zu 20 Kilometer pro Stunde.





Werden die Gewichtsverlagerungen zu schnell beziehungsweise zu heftig ausgeführt, schießt das Hoverboard unkontrolliert in irgendeine Richtung und der Fahrer landet auf dem Boden. Es braucht deshalb ein wenig Übung und – ganz wichtig – ausreichend Platz bei den ersten Fahrversuchen. Außerdem sollte man stets Schutzkleidung in Form von Handgelenk-, Ellenbogen- und Knieschützern sowie einen Helm tragen.

Da E-Boards motorisiert sind und schneller als sechs km/h fahren, gelten sie in Deutschland als „Kraftfahrzeug“. Und um ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, braucht man einen Führerschein, eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung, außer man bewegt das Gerät nur auf Privatgrundstücken, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.

Laut Straßenverkehrsordnung ist es verboten, sich mit Hoverboards auf öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen und auf Parkplätzen zu bewegen.





Die Polizei hat keinen Ermessensspielraum und wer das Verbot ignoriert, dem drohen Anzeigen wegen Fahrens ohne Führerschein und ohne Betriebserlaubnis sowie wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Außerdem kann die Polizei das Gerät konfiszieren und ein Bußgeld über mindestens 50 Euro verhängen.

Fragen beantwortet auch das Straßenverkehrsamt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-17 56 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..