Anklage wegen Geiselnahme mit gefährlicher Körperverletzung am Ingolstädter Landgericht.
(ir) Am Mittwoch, 19. September 2018 um 9:15 Uhr beginnt am Ingolstädter Landgericht die Verhandlung über die Anklage wegen der Geiselnahme einer Frau in Pfaffenhofen. Einem heute 39-jährigen Mann, der seit dem Tattag einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, wird vorgeworfen, am Morgen des 6. November 2017 die Mitarbeiterin des Pfaffenhofener Jugendamtes in ihren Diensträumen mit Hilfe eines extra zu diesem Zweck erworbenen und mitgeführten Taschenmessers in seine Gewalt gebracht zu haben.
Hintergrund der Geiselnahme war, dass der Angeklagte eine rasche Rückübertragung des Sorgerechts seiner damals anderthalbjährigen Tochter, die bei einer Pflegefamilie untergebracht war, auf die Kindsmutter erreichen wollte. Bei zwei Fluchtversuchen wurde die damals 31-jährige Geisel durch das Messer an Hals und Hand verletzt. Der Angeklagte stellte als Forderung insbesondere, dass der zuständige Richter des Pfaffenhofener Amtsgerichts, sowie eine Mitarbeiterin des Jugendamtes herbeigeschafft würden, damit die entsprechenden Sorgerechtsbeschlüsse gleich erlassen werden könnten.
Erst am frühen Nachmittag wurde die Geiselnahme beendet werden, als zwei als Notärzte auftretende Polizisten den Angeklagten mittels Taser überwältigten und das Opfer befreiten. Es wurden vom Landgericht psychiatrische Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten in Auftrag gegeben.
Weitere Verhandlungstermine sind für Mittwoch, 10. Oktober 2018 und Freitag, 12. Oktober 2018 angesetzt.
Siehe auch:
Geiselnahme in Pfaffenhofen
Geiselnahme im Pfaffenhofener Landratsamt beendet