Gestern war Welttierschutztag


(ir) Der Welttierschutztag wird jedes Jahr am Namenstag des heiligen Franz von Assisi gefeiert und dazu genutzt auf den artgerechten und würdevollen Umgang mit Tieren hinzuweisen. 

Zurück geht dieser Tag auf die Initiative des Journalisten und Hundefreundes Heinrich Zimmermann, der anlässlich eines Tierschützertreffens im Jahr 1924 in Berlin für die Einführung eines eigenen Aktionstages für den Tierschutz plädierte. Der 4.Oktober ist gleichzeitig der Namenstag des heiligen Franziskus von Assisi (1181-1226), der als tierlieber und gottesfürchtiger Mensch selbst das kleinste Lebewesen als Teil von Gottes Schöpfung erkannte und als solches schützen- und achtenswert hielt.
An diesem jährlich stattfindenden Aktionstag wird von Tierschützern und Verbänden auf der ganzen Welt darauf hingewirkt, dass Tiere als Lebewesen wahrgenommen werden und die Menschen dazu aufgerufen, sich für deren Unversehrtheit und Wohlbefinden einzusetzen.

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Der Tierschutz ist in Deutschland seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert (Art.20a GG). In Bayern ist der Tierschutz bereits seit dem Jahr 1998 in der Verfassung als Zielsetzung definiert. Das schon länger bestehende Tierschutzgesetz (TierSchG, 1972) wurde erlassen, um „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§1 Satz1). Der Grundsatz lautet: „ Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden, Schmerzen oder Schäden zufügen“ (§1 Satz2).

Neben dem eigentlichen Tierschutzgesetz gibt es eine ganze Reihe von Verordnungen die hierauf basieren und in denen spezielle Regelungen zur Haltung, Unterbringung, Versorgung und Behandlung von Nutz- und Haustieren gemacht wurden.
Die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen wird von staatlichen Organen (Bundes- und Landesministerium, Regierung und Kreisverwaltungsbehörde) überwacht. Auf lokaler Ebene ist bei der Stadt Ingolstadt das städtische Veterinäramt zuständig. Zur Umsetzung des Überwachungsziels werden in regelmäßigen Abständen Routinekontrollen in einschlägigen gewerblichen tierhaltenden Betrieben durchgeführt. Hierunter fallen die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, Einrichtungen wie Schlachthöfe und Viehmarkthallen, Tierausstellungen und -börsen, ansässige Zoos und durchreisende Zirkusse.

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Aber auch private Tierhaltungen (Hunde, Katzen Vögel, Heimtiere und Exotenhaltungen) werden anlassbezogen und in jedem Fall nach Eingang von Beschwerden tierschutzrechtlich überprüft. Sollten Missstände festgestellt werden, wird deren Beseitigung umgehend in die Wege geleitet und Verstöße geahndet. Hierzu stehen eine Reihe von Verwaltungsmaßnahmen zu Verfügung, die von Verwarnungen über die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen bis hin zum Tierhalteverbot reichen können.
Die Ausschöpfung des möglichen Strafrahmens obliegt in der letzten Instanz der Justiz. Nur wenn Verstöße nach dem Tierschutzgesetz gemäß gesetzlicher Regelungen geahndet und bestraft werden, ist mit einer nachhaltigen Verhaltensänderung bei dem Verursacher im Umgang mit dem Lebewesen Tier zu rechnen.

Es wird in der Gesellschaft, von Tierschutzverbänden und von staatlicher Seite eine ganze Reihe von Anstrengungen unternommen um den Tierschutzgedanken umzusetzen. Es muss jedoch festgehalten werden, dass auch wenn gesetzliche Regelungen zum Tierschutz bestehen und diese Vorgaben von staatlicher Seite überwacht und umgesetzt werden, die Verantwortung nach wie vor bei jedem Einzelnen für einen artgemäßen und respektvollen Umgang mit unseren Mitgeschöpfen liegt.

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