(ir) Mitarbeiter der INKB sorgen für sichere Straßen und Wege.
Schön sind sie anzusehen, die Bäume in ihrem bunten
Blätterkleid. Weniger schön ist es, wenn sie ihr Kleid abwerfen und sich für den
Winter rüsten. Für Kinder und Spaziergänger sind die bunten Blätter eine Freude,
für manchen Anwohner oder Gartenbesitzer sorgen sie aber für einige Mühen. Der
herbstliche Laubfall gehört zum Kreislauf der Natur und die Bäume in der Stadt
verbessern das Kleinklima und tragen zum Wohlbefinden bei.
So schön das bunt schillernde Laub auch
aussieht birgt es doch Gefahren, wenn die bunten Blätter und Früchte von Straßen
und Gehwegen nicht entfernt werden. Laubfreie Straßen und Wege sind nicht nur
eine Frage der Sauberkeit, sondern vor allem eine Frage der Verkehrssicherheit
für alle Verkehrsteilnehmer. Ist der Boden nass, kann die Fahrbahn zur
unfreiwilligen Rutschpartie für Fußgänger und Radfahrer werden. Besonders für
ältere und gehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass die Gehwege gefahrlos
benutzt werden können.
Die Mitarbeiter der Straßenreinigung der
Ingolstädter Kommunalbetriebe entfernen auf öffentlichen Hauptstraßen und
Straßen, die an der Straßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, sowie den
Hauptverkehrsradwegen das von den Bäumen fallende Laub. Im Vollanschlussgebiet
in der Altstadt werden auch die Gehwege gereinigt. Bei starkem Laubfall fahren
sie zusätzliche Sondereinsätze. Bis zu 1000 Kubikmeter abgefallenes Laub kehren
sie in dieser Zeit zusammen, damit es sich nicht an den Straßenrändern sammelt
und die Abläufe für das Regenwasser verstopft. Dabei sind bei den Ingolstädter
Kommunalbetrieben modernste Kehrmaschinen im Einsatz, um Fahrbahnen sowie Rad-
und Gehwege best- und schnellstmöglich zu reinigen.
Die hoheitlichen
Aufgaben und Verpflichtungen der kommunalen Straßenreinigung sind über die
sogenannte Straßenreinigungsanstalt organisiert. Die Reinhaltung dieser Straßen
und Wege wird über die Straßenreinigungsgebühren gedeckt, die von den jeweiligen
Anliegern bezahlt werden. Welche Straßen von der kommunalen Reinigung bedient
werden, ist unter www.in-kb.de im Straßenverzeichnis der
Straßenreinigungssatzung einsehbar. Hier können Anlieger erfahren, wer in
welchem Umfang zuständig ist. Der konkrete Handlungsbedarf ergibt sich aus der
Reinigungsklasse der Straße und den Regelungen der Satzung. Anwohner deren
Straße nicht unter die Reinigungsanstalt fällt, sind verpflichtet, den ans
Grundstück angrenzenden Geh- oder Radweg, auch kombinierte Rad- und Fußwege und
die Fahrbahn bis zur Straßenmitte zu reinigen. Bei Grundstücken, die unter die
Reinigungsklassen I und II fallen, sind ans Grundstück angrenzende Gehwege sowie
kombinierte Rad- und Fußwege zu säubern. Für die Reinigungsklassen IIG, IVG und
VIG übernehmen die Ingolstädter Kommunalbetriebe vollumfänglich die Reinigung,
d.h. auch die Geh- und Radwege
Außerhalb der Straßenreinigungsanstalt
sind also die Anlieger selbst für die Reinigung der Fahrbahnen bis zur
Straßenmitte (inklusive Gehwege) in der Verantwortung. Dabei ist es übrigens
egal, ob das Laub von den eigenen oder von anderen Bäumen und Sträuchern stammt.
Das Zusammenfegen des Laubs kann mühsam sein. Für Entlastung sorgen
heutzutage verschiedene Laubblasgeräte, die das Laub mühelos wegfegen. Dabei
sollte aber beachtet werden, dass dieses Laub nicht der Einfachheit halber vom
eigenen Grundstück auf den Gehweg oder die Straße geblasen darf. Häufig führt
die Benutzung solcher Gerätschaften durch den entstehenden Lärm auch zu
Beschwerden. In der Innenstadtreinigung wurden deshalb drei motorbetriebene
Geräte durch leisere Elektro-Laubbläser ersetzt. Auch für alle privaten Nutzer
von Laubbläsern gelten dabei die Zeitvorschriften der bundesweiten Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung.
Das Laub kann über die Biotonne entsorgt
werden, zu viel Steine und Splitt sollten aber nicht dabei sein, denn sie
behindern den Vergärungsprozess der Bioabfälle. Kehricht mit überwiegend Splitt
wird besser über die Restmülltonne entsorgt. Größere Mengen von Laub können bei
den Sammelstellen Fort Hartmann oder bei der Firma Büchl abgegeben werden. Die
gesammelten Abfälle der Biotonne und das Grüngut der Wertstoffhöfe werden
anschließend zur Vergärung und Kompostierung in die nahegelegene Biogasanlage
der BioIN gebracht.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der
Ingolstädter Kommunalbetriebe gerne telefonisch unter (08 41) 3 05-37 21 zur
Verfügung.