Herbstlaub bringt auch Gefahren

(ir) Mitarbeiter der INKB sorgen für sichere Straßen und Wege.

Schön sind sie anzusehen, die Bäume in ihrem bunten Blätterkleid. Weniger schön ist es, wenn sie ihr Kleid abwerfen und sich für den Winter rüsten. Für Kinder und Spaziergänger sind die bunten Blätter eine Freude, für manchen Anwohner oder Gartenbesitzer sorgen sie aber für einige Mühen. Der herbstliche Laubfall gehört zum Kreislauf der Natur und die Bäume in der Stadt verbessern das Kleinklima und tragen zum Wohlbefinden bei.

So schön das bunt schillernde Laub auch aussieht birgt es doch Gefahren, wenn die bunten Blätter und Früchte von Straßen und Gehwegen nicht entfernt werden. Laubfreie Straßen und Wege sind nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern vor allem eine Frage der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Ist der Boden nass, kann die Fahrbahn zur unfreiwilligen Rutschpartie für Fußgänger und Radfahrer werden. Besonders für ältere und gehbehinderte Menschen ist es wichtig, dass die Gehwege gefahrlos benutzt werden können.

Die Mitarbeiter der Straßenreinigung der Ingolstädter Kommunalbetriebe entfernen auf öffentlichen Hauptstraßen und Straßen, die an der Straßenreinigungsanstalt angeschlossen sind, sowie den Hauptverkehrsradwegen das von den Bäumen fallende Laub. Im Vollanschlussgebiet in der Altstadt werden auch die Gehwege gereinigt. Bei starkem Laubfall fahren sie zusätzliche Sondereinsätze. Bis zu 1000 Kubikmeter abgefallenes Laub kehren sie in dieser Zeit zusammen, damit es sich nicht an den Straßenrändern sammelt und die Abläufe für das Regenwasser verstopft. Dabei sind bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben modernste Kehrmaschinen im Einsatz, um Fahrbahnen sowie Rad- und Gehwege best- und schnellstmöglich zu reinigen.

Die hoheitlichen Aufgaben und Verpflichtungen der kommunalen Straßenreinigung sind über die sogenannte Straßenreinigungsanstalt organisiert. Die Reinhaltung dieser Straßen und Wege wird über die Straßenreinigungsgebühren gedeckt, die von den jeweiligen Anliegern bezahlt werden. Welche Straßen von der kommunalen Reinigung bedient werden, ist unter www.in-kb.de im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung einsehbar. Hier können Anlieger erfahren, wer in welchem Umfang zuständig ist. Der konkrete Handlungsbedarf ergibt sich aus der Reinigungsklasse der Straße und den Regelungen der Satzung. Anwohner deren Straße nicht unter die Reinigungsanstalt fällt, sind verpflichtet, den ans Grundstück angrenzenden Geh- oder Radweg, auch kombinierte Rad- und Fußwege und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte zu reinigen. Bei Grundstücken, die unter die Reinigungsklassen I und II fallen, sind ans Grundstück angrenzende Gehwege sowie kombinierte Rad- und Fußwege zu säubern. Für die Reinigungsklassen IIG, IVG und VIG übernehmen die Ingolstädter Kommunalbetriebe vollumfänglich die Reinigung, d.h. auch die Geh- und Radwege

Außerhalb der Straßenreinigungsanstalt sind also die Anlieger selbst für die Reinigung der Fahrbahnen bis zur Straßenmitte (inklusive Gehwege) in der Verantwortung. Dabei ist es übrigens egal, ob das Laub von den eigenen oder von anderen Bäumen und Sträuchern stammt.

Das Zusammenfegen des Laubs kann mühsam sein. Für Entlastung sorgen heutzutage verschiedene Laubblasgeräte, die das Laub mühelos wegfegen. Dabei sollte aber beachtet werden, dass dieses Laub nicht der Einfachheit halber vom eigenen Grundstück auf den Gehweg oder die Straße geblasen darf. Häufig führt die Benutzung solcher Gerätschaften durch den entstehenden Lärm auch zu Beschwerden. In der Innenstadtreinigung wurden deshalb drei motorbetriebene Geräte durch leisere Elektro-Laubbläser ersetzt. Auch für alle privaten Nutzer von Laubbläsern gelten dabei die Zeitvorschriften der bundesweiten Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.

Das Laub kann über die Biotonne entsorgt werden, zu viel Steine und Splitt sollten aber nicht dabei sein, denn sie behindern den Vergärungsprozess der Bioabfälle. Kehricht mit überwiegend Splitt wird besser über die Restmülltonne entsorgt. Größere Mengen von Laub können bei den Sammelstellen Fort Hartmann oder bei der Firma Büchl abgegeben werden. Die gesammelten Abfälle der Biotonne und das Grüngut der Wertstoffhöfe werden anschließend zur Vergärung und Kompostierung in die nahegelegene Biogasanlage der BioIN gebracht.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Ingolstädter Kommunalbetriebe gerne telefonisch unter (08 41) 3 05-37 21 zur Verfügung.