Hilfsmittelversorgung-Voraussetzungen und Anträge


 
Um rasch an ein Hilfsmittel zu gelangen, sollte man die Bearbeitungszeit nicht unnötig verlängern.

(ir) Hilfsmittel sind keine Arzneimittel, sondern Gegenstände, die bei Vorliegen entsprechender Beeinträchtigungen Körperfunktionen ersetzen, ergänzen oder erleichtern. Wird ein Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt, sollte der Versicherte einige Punkte bedenken, um die Bearbeitungszeit nicht unnötig zu verlängern.



In diesem Zusammenhang bietet die Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt e. V. wieder eine besondere Veranstaltung an: Am 21. März 2019 referiert Herr Hartl vom Sanitätshaus Spörer über das Thema. Anschließend besteht Raum für Diskussion und Klärung offener Fragen.

Die Veranstaltung ist für Interessierte, Betroffene und ehrenamtliche Helfer offen und dauert je nach Diskussionsverlauf auf eine bis anderthalb Stunden.



Veranstaltungsort ist die Alzheimer Gesellschaft Ingolstadt e.V., Fauststraße 5 in 85051 Ingolstadt.
Beginn ist um 18:30 Uhr, Einlass bereits ab 18:00 Uhr.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer (08 41) 88 177 32.