Hygienemaßnahmen im Wahllokal



Am Sonntag, 26. September 2021 findet in Deutschland die Bundestagswahl statt.

(ir) Die Stadt Ingolstadt weist alle Stimmberechtigten auf Hygieneregeln hin, die in den Urnenwahllokalen verbindlich gelten:

• Im Wahlgebäude und auf den anderen Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle besteht Maskenpflicht. Die Wählerinnen und Wähler und die begleitenden Personen haben mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
• Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen können, sind ohne Maske zur Stimmabgabe zugelassen, wenn sie dem Wahlvorstand ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.



• In den Wahllokalen gelten die Vorgaben der Corona-Verordnung des Freistaates Bayern (Maskenpflicht, Abstand, Hygiene). Auf diese Vorgaben wird durch Aushänge vor den Wahllokalen noch einmal hingewiesen
• Im Wahlgebäude (auch im Wartebereich vor den Wahllokalen) sind Abstände von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
• Im Wahlraum dürfen sich nur die Mitglieder des Wahlvorstands und so viele stimmberechtigte Personen aufhalten, wie Wahlkabinen zur Verfügung stehen.



• Die stimmberechtigten Personen können zur Stimmabgabe selbst mitgebrachte Stifte benutzen.
• Die Stimmberechtigten sind angehalten, das Wahlgebäude nach der Stimmabgabe zügig wieder zu verlassen.