IG Metall-Beschäftigte können sich einmal wöchentlich testen lassen



Die IG Metall sieht Betriebe als geeigneten Ort zur Umsetzung der Impf- und Teststrategie.

(ir) Das Corona-Virus bestimmt weiterhin unser Leben und die Meldungen über erneut steigende Infektionszahlen verlangen weitere Anstrengungen zur Bekämpfung der Pandemie. In diesem Zusammenhang sind in den letzten Tagen sowohl Schnell- und Selbsttests als auch die Impfstrategie verstärkt in den Fokus gerückt. Im gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde vereinbart, dass im Rahmen der nationalen Teststrategie „die Unternehmen […] ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen“ sollen.



„Diesen Aufruf sollten wir beim Wort nehmen. Es ist die Verantwortung der Unternehmen, jetzt für alle im Betrieb anwesenden Beschäftigten kostenlose Tests zu ermöglichen. Das schafft einen sicheren Arbeitsplatz und hilft bei der allgemeinen Pandemie-Bekämpfung“, so der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Ingolstadt, Bernhard Stiedl. „Gegenwärtig haben die Menschen die meisten sozialen Kontakte in der Arbeit. Da ist es Aufgabe der Unternehmen, das Arbeitsumfeld so sicher wie möglich zu gestalten“, so Stiedl weiter.



„Die IG Metall Ingolstadt geht hier mit gutem Beispiel voran und stellt regelmäßige Testangebote für die Beschäftigten am Arbeitsplatz zur Verfügung“, ergänzt die Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Ingolstadt, Tamara Hübner. Alle Beschäftigten der IG Metall erhält die Möglichkeit, sich einmal pro Woche kostenlos am Arbeitsplatz zu testen.



Auch Impfungen möglichst vieler Menschen in möglichst kurzer Zeit sind ein zentrales Element der Pandemie-Bekämpfung. Hierzu haben Bund und Länder festgelegt, dass die Unternehmen „im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden“ werden sollen. Dies muss selbstverständlich unter Beachtung der Priorisierungsvereinbarung geschehen.



Nach Auffassung der IG Metall stehen die Arbeitgeber in der Pflicht, die notwendige Infrastruktur in den Betrieben zur Verfügung zu stellen und geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Gesundheitsämter und insbesondere die mobilen Impfteams umfassend zu unterstützen. Dabei sollten die Betriebsärztinnen und -ärzte umfangreich einbezogen werden.