Ingolstadt bleibt „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“


 
Die Stadt konnte beim Besuch einer Bewertungskommission erneut mit ihren Radverkehrsprojekten überzeugen. 

(ir) Sahra Gutenberger, die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft fahrrad-freundlicher Kommunen (AGFK) in Bayern, lobt die Entwicklungen Ingolstadts am Ende des Rezertifizierungstages. „Wir sind sehr stolz, dass wir weiterhin fahrradfreundliche Kommune sind“, sagt die Fahrradbeauftragte Theresa Schneider.



Beim Besuch der Kommission hat die Fahrradbeauftragte der Stadt Ingolstadt in einer Vortrags- und Diskussionsrunde die Fortschritte und Entwicklungen der Radverkehrsförderung der letzten sieben Jahre in Ingolstadt vorgestellt. Bei einer an-schließenden Fahrradexkursion mit Vertreterinnen und Vertretern des Stadtrats, der Polizei Ingolstadt, BRAIN (Besser RAdeln in INgolstadt), des ADFC Ortsverbands und der Stadtverwaltung wurden realisierte Projekte zur Radverkehrsförderung besucht.



Mit der Auszeichnung würdigt die AGFK Bayern die kommunalen Anstrengungen in Ingolstadt für eine gute Fahrradinfrastruktur und eine Förderung des Radverkehrs. Die Stadt Ingolstadt hat als eines der AGFK-Gründungsmitglieder 2016 zum ersten Mal die Auszeichnung erhalten. Besonders positiv würdigte die Kommission unter anderem das Engagement der Verwaltung sowie den hohen finanziellen Einsatz für den Radverkehr in Ingolstadt. Aber auch die Überprüfung sämtlicher Kreuzungen für das Anbringen von „Grünpfeilen für den Radverkehr“ wurde besonders positiv hervorgehoben.



Doch es gab auch Hinweise auf weitere Verbesserungen - ins-besondere zur sicheren Führung des Radverkehrs in Baustellenbereichen und bei der Kommunikation von Radverkehrsthemen wie zum Beispiel die Bedeutung von verkehrsrechtlichen Vorgaben für Radfahrende.



Die Bewertungskommission bestand aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vorstands der AGFK Bayern, des bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie des Landesvorstands des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) Bayern.



Die Rezertifizierung hat eine Gültigkeit von sieben Jahren.