Die maßgebliche 7-Tages-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt am heutigen Freitag mit 64,8 über dem Schwellenwert von 50.
(ir) Für den Unterricht an den Ingolstädter Schulen in der kommenden Woche ab Sonntag, 21. März 2021 bedeutet dies: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Meter durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
Für die Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Stadtgebiet Ingolstadt bedeutet dies: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, können die Einrichtungen nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Dies regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie legt auch fest, dass die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden immer freitags den jeweiligen Inzidenzwert amtlich bekannt zu machen haben. Aus dem Freitagswert ergibt sich, welche Stufe für Schulen und Kitas in der kommenden Woche gilt.
12. Bay. IfSMV, § 18 Abs. 1, S. 4:
„Abweichend von § 3 bestimmt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts. 5Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.“