Ist der Täter (21) schuldfähig?


 
Vor dem Ingolstädter Landgericht muss geklärt werden, ob ein Mann, der im vergangenen Jahr 17 Autoscheiben aufbrach, schuldfähig ist.

(ir) Am Freitag, 3. August 2018 beginnt am Ingolstädter Landgericht die nichtöffentliche Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gemäß § 413 StPO gegen einen heute 21-jährigen Schüler. Die Staatsanwaltschaft wird dem jungen Mann vor, in der Zeit vom 16. bis 28. Oktober 2017 im Neuburger Stadtgebiet bei 17 geparkten Autos die Scheibe eingeschlagen beziehungsweise aufgehebelt zu haben, um darin aufgefundene Wertgegenstände an sich zu nehmen.



Es entstand bei den Taten erheblicher Sachschaden in Höhe von rund 15.000 Euro. Der Wert der Beute war mit gut 700 Euro eher gering. In zwölf Fällen blieb die Suche nach Wertgegenständen sogar erfolglos. Nach Unterbringung im Ingolstädter Klinikum soll er dort die Matratze seines Betts angezündet haben. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt wurden forensisch-psychiatrische Gutachten erholt. Weitere Verhandlungstermine sind am 9. und 10. August.