Keine Stolperfallen in der Fußgängerzone




(ir) Die BGI-Fraktion spricht sich gegen die geplanten Stahlkanten für Blinde aus.

Im Zuge der Neugestaltung der Fußgängerzone plant die Stadt Ingolstadt, die Theresien- und Ludwigstraße - wie im Siegerentwurf des Gestaltungswettbewerbs dargestellt - in drei Zonen aufzuteilen. Dabei soll eine Gastronomie- und Aktionsfläche entstehen, die sich in der Mitte der Fußgängerzone befindet und seitlich jeweils von einem Bereich flankiert wird, den die Innenstadtbesucher zum Bummeln entlang der Schaufenster nutzen sollen. Auf beiden Seiten der mittleren Zone sind derzeit Entwässerungsrinnen mit bis zu zwei Zentimeter hohen Stahlkanten vorgesehen, die als Orientierungshilfe für Blinde und Sehbehinderte dienen sollen.





Eben diese Kanten sind jedoch nach Meinung der BGI-Fraktion eher eine Gefahrenstelle denn eine Unterstützung - auch für Rollstuhlfahrer, Kinderwägen oder Rollatoren dürften diese Leitschienen eher hinderlich sein. Entscheidend ist aber, dass mit der Verwendung solcher Stahlkanten die Stadt Ingolstadt vorsätzlich Stolperfallen für Fußgänger einbauen und sich dadurch schadensersatzpflichtig machen würde. Durch diese Gestaltung der Fußgängerzone wäre die Stadt bei Stürzen und Verletzungen, die dadurch verursacht wurden, zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen verpflichtet.





„Andere Städte wie zum Beispiel Ulm, die diese Kanten als Hilfestellung für blinde und sehbehinderte Mitbürger eingeführt haben, verwenden sie, um diese Menschen vom fließenden Verkehr fernzuhalten“, erklärt Christian Lange, Vorsitzender der BGI-Fraktion. „Dass solche potenziellen Stolperfallen in einer Fußgängerzone vorsätzlich eingebaut werden, ist jedoch absurd und nicht nachvollziehbar. Wenn man die Innenstadt jetzt attraktiver gestalten will, sollten nicht neue Gefahrenstellen geschaffen werden, die aus unserer Sicht auch noch der Optik unserer Fußgängerzone schaden und damit auch den Siegerentwurf entwerten.“