Kommt wieder die telefonische Krankschreibung?



Durch COVID-Patienten kann es dazu kommen, dass urlaubsvertretende Arztpraxen komplett ausfallen könnten und die Versorgung der Bevölkerung nicht ausreichend gewährleistet ist.

Unsere Redaktion erreichte ein dringender Antrag auf eine Wiedereinführung auf telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Corona-Positiven von Dr. Anton Böhm, die nachfolgend ungekürzt veröffentlicht wird:

„Sehr geehrter Bundesgesundheitsminister Herr Prof. Dr. Lauterbach,
sehr geehrter bayerischer Gesundheitsminister Herr Klaus Holetschek,

aufgrund massiv steigender Inzidenzzahlen fordern wir dringend die Wiedereinführung einer telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zumindest für eine Woche für COVID-positiv getestete Patientinnen und Patienten.




Es müssen, nachdem eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr erlaubt ist, in der Praxis COVID-positive Patienten mit höchster Ansteckungsgefahr vom Praxispersonal untersucht werden und das während der Urlaubszeit. So kann es dazu kommen, dass vertretende Praxen somit komplett ausfallen könnten und die Versorgung der Bevölkerung nicht ausreichend gewährleistet ist.



Wir schlagen vor, bei Corona-positiven zumindest bis zum 15. September 2022 wieder die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für mindestens eine Woche ausstellen zu können und die Abrechnung der Telefonkonsultation (GOP 01434) für diese Fälle zu ermöglichen.



Noch dazu hat sich gezeigt, dass die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in kleinster Weise von unserer Bevölkerung missbraucht wurde.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Anton Böhm, Leiter der BAG Hausarztzentren Ingolstadt und SPD-Stadtrat.“