Lebensgefahr wegen Schneebruch

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Das Naherholungsgebiet „Zucheringer Wald“ ist gesperrt.

(ir) Die städtischen Naherholungsgebiete sind im Betretungsverbot der Allgemeinverfügung Schneebruch umfasst.



Das städtische Forstamt weist aber nochmals gesondert auf das Naherholungsgebiet „Zucheringer Wald“ hin: Dort sind aufgrund der aktuellen Wettereignisse alle Wege gesperrt.



Das Forstamt warnt weiterhin vor dem Betreten des Waldes, es besteht Gefahr für Leib und Leben.



Die Haupt- und Zuwege können nicht vor Mittwoch, 12. Dezember 2023, freigegeben werden, da es im gesamten Bereich zu Schäden durch Schneebruch gekommen ist.





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