(ir) Feinstaub, den wir heute messen, überwachen und durch europäische
Gesetze beschränken wollen, entstammen zu einem weit geringeren Anteil aus
anthropogenen Quellen als bisher angenommen.
Es ist in erster Linie die
Meteorologie, die in der unteren Atmosphärenschicht Schwankungen und vor allem
Spitzenbelastungen verursacht.
In Süd- und Mitteleuropa verursacht die
Meteorologie eine deutlich höhere Feinstaubbelastung als in Nordeuropa. Unsere
Einflussmöglichkeiten auf die Feinstaubbelastung, insbesondere die
Überschreitung der Tagesgrenzwerte, sind äußerst begrenzt.
Es wird nicht
möglich sein, durch Richtlinien und Gesetze eine einheitliche Luftqualität in
Europa zu schaffen. Der Vergleich der Feinstaubbelastung zwischen Mailand und
London zeigt, dass sowohl der Streuungsbereich als auch die Anzahl der
Überschreitungen stark differenzieren. So wird in Mailand im Winterhalbjahr der
Grenzwert fast täglich überschritten, wohingegen in London nur selten
Überschreitungen auftreten.
Feinstaub, wie wir ihn heute messen, ist
sowohl auf anthropogene als auch auf natürliche Quellen zurückzuführen.
Gelegentlich hohe Feinstaubkonzentrationen treten beispielsweise nicht nur in
urbanen Zentren, sondern auch in ländlichen Gebieten und fernab von
Verkehrsströmen und menschlichen Siedlungen auf. Feinstaub, auch in erhöhter
Konzentration, hat die Erdatmosphäre schon immer belastet.
Alle
Feinstaubquellen, ob durch Menschen oder natürlich verursacht, tragen zur
Feinstaubbelastung der Atmosphäre bei. Auf den Verkehr ist dabei nur ein
geringer Teil der Feinstaubkonzentration zurückzuführen. Selbst an Autobahnen
und belasteten Straßen im innerstädtischen Bereich sind maximal 6 bis 8 µg/m³
der Feinstaubkonzentration auf den Verkehr zurückzuführen. Das bedeutet, dass
Tagesgrenzwertüberschreitungen der Feinstaubkonzentration können nur selten
durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen vermieden werden können.
Seit
1.1.2005 gilt der Grenzwert von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert.
Die
messtechnische Erfassung dieser Luftschadstoffe erfolgt durch das zuständige
Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg im Rahmen des lufthygienischen
Überwachungssystems Bayern.
Die Messstelle in der Rechbergstraße in
Ingolstadt ist vom Landesamt für Umwelt als verkehrsorientierter Standort
ausgewiesen.
Der Grenzwert von 50 µg/m³ als Tagesmittelwert bei 35
erlaubten Überschreitungen für Partikel (PM10) ist nur im Jahre 2006 (37
Überschreitungen) überschritten worden.
Nachdem Ende Februar 2006
aufgrund zweier landes- und auch europaweit wirksamer Inversionswetterlagen der
Tagesmittelwert für Partikel (PM10) bereits 25mal überschritten worden war
(Vergleichszeitraum 2005: 10 Überschreitungen) und sich somit für das Jahr 2006
mehr als die zulässigen 35 Überschreitungen ankündigten, sind die Arbeiten zur
Erstellung eines Luftreinhalteplanes für Ingolstadt in Zusammenarbeit mit der
federführenden Regierung von Oberbayern aufgenommen worden.
Der
Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Stadt Ingolstadt ist nach zwei
Öffentlichkeitsbeteiligungen am 13.12.2007 vom Bayerischen Staatsministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Kraft gesetzt worden.
Der
Maßnahmenkatalog des Luftreinhalte-/Aktionsplanes wird nach wie vor umgesetzt.
Die Tendenz der Partikel (PM10)-Immissionen ist leicht abnehmend.
Aktuell
wurde der Grenzwert für Partikel (PM10) im Jahre 2016 1 x überschritten
(22.1.2016, 58 µg/m³).
Der Grenzwert für Partikel (PM2,5) von 25 µg/m³ als
Jahresmittelwert ist erst zum 1.1.2015 in Kraft getreten. Messungen in
Ingolstadt durch das LfU erfolgen seit Mai 2012. Der Jahresmittelwert für 2015
beträgt 14 µg/m³.
Die einschlägigen Immissionsgrenzwerte für
Stickstoffdioxid (NO2) sind zum 1.1.2010 in Kraft getreten. Eine Überschreitung
der Grenzwerte hat es in Ingolstadt noch nicht gegeben.
In der
Stadtratssitzung vom 3.12.2015 wurde beschlossen, für die angedachte
Kindertagesstätte Gerolfinger Straße/Ecke Krumenauer Straße die vorliegenden
Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentrationen abzuklären.
Begründet
wurde dies mit der vorliegenden Verkehrsbelastung. In Abstimmung mit dem
Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU), Augsburg sind von diesem im konkreten
Fall Immissionsberechnungen zur Luftbelastung durchgeführt worden.
Berechnungen erfolgen immer dann, wenn eine deutliche Über- oder Unterschreitung
der Grenzwerte vorliegt. Eine messtechnische Erfassung erfolgt nur, wenn die
Konzentrationen sich im unmittelbaren Bereich der Grenzwerte bewegen.
Der
Grenzwert für Feinstaub wird an der angedachten Kindertagesstätte an den jeweils
2 Meter vom Fahrbahnrand entfernten Immissionsorten weit unterschritten. Nach
LfU-eigenen Auswertungen an verkehrsorientierten LÜB-Stationen kann außerdem bei
einem Feinstaub (PM10)-Jahresmittelwert von 21 μg/m³ und weniger davon
ausgegangen werden, dass der Grenzwert für Feinstaub (PM10) von 50 μg/m³ im
Tagesmittel nicht öfter als an den zulässigen 35 Tagen pro Kalenderjahr
überschritten wird.
Der seit dem 1.1.2015 gültige Grenzwert für Feinstaub
(PM2,5) von 25 μg/m³ im Jahresmittel und der seit dem 1.1.2010 gültige Grenzwert
für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 μg/m³ im Jahresmittel werden an den
betrachteten Immissionsorten ebenfalls nicht überschritten.
Ergänzend zu
diesen Untersuchungen wurde das Bayerische Landesamt für Umwelt vom Referat für
Gesundheit, Klimaschutz und Umwelt gebeten, entsprechende Berechnungen auch für
die Kindertagesstätte Gaimersheimer Straße/Richard-Wagner-Straße durchzuführen.
Auch hier kommt es zu keiner Überschreitung der geltenden Grenzwerte.