Mundschutzpflicht auf dem Wochenmärkten



Seit dieser Woche gilt bayernweit auch auf Wochenmärkten die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. 

(ir) Diese Verpflichtung hat das Bayerische Gesundheitsministerium in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnamenverordnung festgeschrieben. Demnach müssen sowohl die Kunden und Besucher als auch die Verkäufer und Standbetreiber eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung tragen.



Im Vorfeld des Wochenmarkts am Mittwoch haben die Mitarbeiter des städtischen Ordnungs- und Gewerbeamtes auf dem Theatervorplatz entsprechende Schilder aufgestellt, die auf die neue Mundschutzpflicht hinweisen.