Neue Kirchenverwalter gesucht


 
Am 18. November 2018 sind im Bistum Eichstätt Wahlen.

(ir) Am Sonntag, 18. November, wählen die Katholiken in den 275 Pfarreien der Diözese Eichstätt die neuen Kirchenverwaltungen. Wahlberechtigt ist, wer der römisch-katholischen Kirche angehört und in der jeweiligen Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat.

Die Kirchenverwaltung ist verantwortlich für alle finanziellen, verwaltungsmäßigen und personellen Belange einer Pfarrei. Sie vertritt die Kirchenstiftung einer Pfarrgemeinde in allen rechtlichen Angelegenheiten. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, die Aufstellung von Haushaltsplan und Jahresrechnung sowie Entscheidungen über bauliche Maßnahmen an Kirche, Pfarrheim oder Kindergarten, Anstellung von Personal in der Pfarrgemeinde und Unterstützung pfarrlicher Gruppen.



Generalvikar Isidor Vollnhals bittet in seinem Wahlaufruf im Namen von Bischof Gregor Maria Hanke die Gläubigen, sich für „ihre Kirche“ vor Ort einzusetzen. Er spricht den Ehrenamtlichen seinen Dank für ihr Engagement aus. Die gewählten Frauen und Männer der Kirchenverwaltung seien treue Hüter der kirchlichen Heimat. „Damit leben sie, was es bedeutet, gemeinsam Kirche zu sein“, so der Generalvikar. Vollnhals kündigte auch an, dass zur Unterstützung und Entlastung der Kirchenverwaltung künftig sogenannte Verwaltungsleiter eingesetzt werden sollen.

Auch der Diözesanrat Eichstätt ruft unter dem Motto „mitwirken – mitbestimmen – mitgestalten“, alle wahlberechtigten Gläubigen zur Wahl auf. „Für diese vielfältigen Aufgaben braucht es Menschen, die bereit sind, ihre Fähigkeiten und Begabungen einzubringen und sich für die Kirche vor Ort zu engagieren“, meint Diözesanratsvorsitzender Christian Gärtner. Eine lebendige Kirche brauche möglichst viele Frauen und Männer, die sich für eine Kandidatur zur Verfügung stellen. „Mitverantwortung für Finanzen, Personal und Verwaltung vor Ort zu übernehmen, ist eine wichtige Aufgabe aller Getauften, um den Dienst der Kirche, für das Heil der Menschen zu wirken, möglich zu machen“, verdeutlicht Gärtner. Kandidaten können bis zum 15. Oktober vorgeschlagen werden.



Die Kirchenverwaltung besteht aus dem Kirchenverwaltungsvorstand, in der Regel der jeweilige Pfarrer, und den gewählten Mitgliedern. Diese werden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde für sechs Jahre gewählt. Die Anzahl der Kirchenverwaltungsmitglieder richtet sich nach der Anzahl der Katholiken in der Kirchengemeinde. Bei bis zu 2.000 Katholiken sind es vier, bei bis zu 6.000 Katholiken sechs und darüber acht Mitglieder. Die Kirchenverwaltung bestimmt einen Kirchenpfleger. Dieser unterstützt den Kirchenverwaltungsvorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben, insbesondere übernimmt er die Kassen- und Rechnungsführung. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Pfarrbüro.