Neue Regelungen für den Sport



Schulsport darf aktuell stattfinden.

(ir) Da es in dieser Woche, seit gestrigen Montag, 22. März 2021 keine weiteren Öffnungsschritte gemäß § 27 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von Freitag, 5. März 2021 gibt, bleiben die Indoor-Sportstätten weiterhin für den regulären Vereinsbetrieb gesperrt.



Die Outdoor-Sportstätten sind für die Nutzung je nach Inzidenzwert freigegeben. Nachdem der 7-Tage-Inzidenz drei Tage in Folge über 50 ist, hat die Stadt Ingolstadt weitere Einschränkungen bekanntgeben, die ab Dienstag, 23. März 2021 gelten.



Für den Sport gilt dann:
In Ingolstadt ist nur kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkung nach § 4 Abs. 1 (d.h. mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird) sowie zusätzlich unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.



Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader bleiben unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 zulässig.

Schulsport darf nach den Vorgaben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus stattfinden.