Neues Adressbuch 2024/2025: Widerspruchsfrist bis 22. März

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Im Sommer 2024 wird vom Adressbuchverlag RUF in Zusammenarbeit mit der Stadt Ingolstadt das Ingolstädter Adressbuch neu herausgegeben.

(ir) Das Adressbuch wird ein nach Alphabet und Straßen gegliedertes Einwohnerverzeichnis, einen Firmen- und Branchenteil, einen Behördenwegweiser sowie ein Verzeichnis von Vereinen und Verbänden enthalten.



Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes ist die Stadt Ingolstadt berechtigt, dem Verlag den Namen und die Anschrift aller Einwohner über 18 Jahre mitzuteilen. Jeder Einwohner, der seinen Adresseintrag im Adressbuch nicht wünscht, hat die Möglichkeit, seiner Eintragung in das Adressbuch zu widersprechen.



Dieser Widerspruch muss schriftlich beim Bürgeramt der Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt oder während der allgemeinen Öffnungszeiten (Terminvereinbarung auf www.ingolstadt.de/termin) zur Niederschrift im Bürgeramt eingereicht werden. Der Widerspruch kann auch online auf der Internetseite www.ingolstadt.de/adressbuch-formulare eingereicht werden.



Für den Fall, dass im Melderegister der Stadt Ingolstadt bereits eine allgemeine Auskunftssperre oder ein entsprechender Widerruf eingetragen sein sollte, ist kein neuer Antrag erforderlich. Der Widerspruch muss spätestens bis Freitag, 22. März 2024 bei der Stadt Ingolstadt eingereicht werden. Weitere Auskünfte erteilt das Bürgeramt der Stadt Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-15 00.



Unternehmen, Handel- und Gewerbetreibende oder freiberuflich Tätige, die im Branchenverzeichnis nicht erscheinen wollen, müssen dies bis spätestens 22. März 2024 der Adressbuchverlagsgesellschaft RUF KG, Haydnstr. 1, 80336 München unter der Telefonnummer (0 89) 54 41 83 40 oder per Telefax an (0 89) 54 41 83 38 schriftlich mitteilen.



Die Stadt Ingolstadt bittet Vereine und Verbände, die Unterlagen zur Überprüfung zugesandt bekommen, sie umgehend an die Adressbuchverlagsgesellschaft RUF KG zurückzuschicken, da sonst keine Eintragung erfolgen kann. Stichtag dafür ist ebenfalls der 22. März 2024.



Vereine, Verbände und Interessengruppen, die neu in das Adressbuch aufgenommen werden wollen, können dies ebenfalls bis Freitag, 22. März 2024 bei der Adressbuchverlagsgesellschaft RUF KG schriftlich beantragen.



Ab sofort nehmen Beauftragte des Adressbuchverlages RUF KG auch Werbeinserate und gebührenpflichtige Einträge entgegen, soweit sie zu den kostenlosen Grundeinträgen zusätzlich gewünscht werden.





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