Mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung Ende Mai 2022 endet auch für die Rathäuser und Dienststellen der Stadt Ingolstadt die bisher gültige Maskenpflicht. Diese Regelung tritt ab Montag, 30. Mai 2022 in Kraft.
(ir) Für Bürgeranliegen in städtischen Ämtern und Rathäusern ist weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich, die bereits vor der Corona-Pandemie eingeführt wurde. Die Terminvereinbarung ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern eine Erledigung ihrer Anliegen ohne längere Wartezeiten. Auch für die Ämter ist damit ein effizienteres Arbeiten möglich.
Wer spontan und ohne Termin in eines der Rathäuser kommt, hat die Möglichkeit einen kurzfristigen Termin zu buchen, dieser kann aber mit Wartezeiten verbunden sein und je nach Anliegen einen Folgetermin erfordern. Hierfür wird eine aus Kapazitätsgründen begrenzte Zahl an Pufferterminen freigehalten, so dass bei „Spontan-Besuchen“ eine taggleiche Verfügbarkeit nicht immer garantiert werden kann.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird daher empfohlen. Diese kann online oder telefonisch erfolgen. Weitergehende Informationen sind unter www.ingolstadt.de/termin abrufbar. Telefonisch ist die Stadtverwaltung für Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-0 erreichbar.