Die Ortssprecherwahlen in den sechs Ingolstädter Ortsteilen Dünzlau, Hagau, Irgertsheim, Mühlhausen, Pettenhofen und Zuchering können durch eine Änderung der Rechtslage nunmehr per brieflicher Abstimmung stattfinden.
(ir) Nach der Gemeindeordnung war die Wahl von Ortsprecher/innen grundsätzlich im Rahmen einer durch den Oberbürgermeister einzuberufenden Ortsversammlung vorgeschrieben, eine Briefwahl war bisher rechtlich ausgeschlossen. Ortsversammlungen und Ortssprecherwahlen konnten deshalb in Ingolstadt aufgrund der hohen Anzahl an Wahlberechtigten vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens und des damit verbundenen Ansteckungsrisikos bisher nicht durchgeführt werden.
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Mit Beschluss des Landtags vom 4. März über die Änderung der Gemeindeordnung (GO) wurde jetzt durch die befristete Zulassung der Ortssprecherwahl per „geheimer brieflicher Abstimmung“ eine Lösung für die praktische Umsetzung während der Corona-Pandemie gefunden (Art. 120b Abs. 5 GO).
Die Stadt Ingolstadt wird deshalb von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen und die Ortssprecherwahlen als Briefwahl durchführen.
Weitere Informationen über die Modalitäten der Ortssprecherwahl erfolgen demnächst in einer offiziellen Bekanntmachung. Darin werden auch der Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie Zeit und Ort der Auszählung bekannt gegeben.
Die Wahlberechtigten in den Ortsteilen erhalten die Wahlunterlagen von der Stadt Ingolstadt von Amts wegen, ein Antrag ist nicht notwendig.