Ab nächster Woche ist in der Innenstadt das Parken mit gültigem Bewohnerparkausweis nur noch auf den regulären Anwohnerparkplätzen gestattet.
(ir) Für die Anwohner der Altstadt mit gültigem Bewohnerparkausweis bestand in den vergangenen Wochen die Möglichkeit, auch während der parkscheinpflichtigen Zeit in den Kurzparkzonen zu parken, ohne einen Parkschein zu lösen. Aufgrund der Lockerungen der Beschränkungen aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Öffnung zahlreicher Geschäfte in der Innenstadt, muss diese Regelung mit Ablauf dieser Woche aufgehoben werden.
Das heißt ab Montag, 11. Mai 2020, ist das Parken mit gültigem Bewohnerparkausweis nur noch auf den regulären Anwohnerparkplätzen gestattet.
Der Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Ingolstadt wird die Einhaltung der Parkregelungen aufgrund der stärkeren Frequentierung der Altstadt wieder konsequenter überwachen, dies gilt insbesondere auch für die Fußgängerzone. Bitte beachten Sie auch, dass viele Verstöße aufgrund der am 28. April 2020 in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung wesentlich teurer geworden sind.