Schutz der stillen Tage

(ir) Die stillen Tage sollen auch in der Region still bleiben.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
Die Landratsämter, Städte und Gemeinden der Region weisen deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.

Das sind beispielsweise Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen und Preis-Kartenturniere.
Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.

Die stillen Tage sind:

- Allerheiligen (01. November)
- Volkstrauertag (15. November)
- Buß- und Bettag (18. November)
- Totensonntag (22. November)
jeweils von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr

und
Heiliger Abend (24. Dezember)
von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr