(ir) Die stillen Tage sollen auch in der Region still bleiben.
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn-
und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem
besonderen Schutz.
Die Landratsämter, Städte und Gemeinden der Region weisen deshalb
darauf hin, dass an den stillen Tagen alle der Unterhaltung dienenden
öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage
entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind.
Das sind
beispielsweise Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen,
Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen und
Preis-Kartenturniere.
Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine
Sportveranstaltungen erlaubt.
Die stillen Tage sind:
-
Allerheiligen (01. November)
- Volkstrauertag (15. November)
- Buß- und Bettag (18. November)
-
Totensonntag (22. November)
jeweils von 2:00 Uhr bis 24:00 Uhr
und
Heiliger Abend (24. Dezember)
von 14:00 Uhr bis 24:00 Uhr