Schutz und die Erhaltung der Fischbestände



Bürgermeisterin Petra Kleine ernennt Fischereiaufseher.

(ir) Für den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände sowie die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen sind die Aufgaben von Fischereiaufsehern. Daneben regeln und überwachen sie auch die Ausübung der Fischerei, das bedeutet Kontrollen von Fischerei- und Fischereierlaubnisscheinen, Überwachung und Einhaltung von Fangbeschränkungen, insbesondere Schonzeiten und Mindestmaße, sowie die Überwachung von tierschutzrechtlichen Vorschriften. Darüber hinaus hat der Aufseher auch darauf zu achten, dass die den Fischfang Ausübenden alle sich auf die Fischerei beziehenden gesetzlichen Ge- und Verbote beachten.



Bürgermeisterin Petra Kleine übergab nun an zehn Aufseher ihre Ausweise und gratulierte zu ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit. Grundsätzlich werden Fischereiaufseher von den Fischereigenossenschaften, Fischereipächtern oder Fischereiberechtigten vorgeschlagen. Bei Vorliegen persönlicher Voraussetzungen (Volljährigkeit, Gesundheit, Zuverlässigkeit) und der fachlichen Eignung (Besitz eines gültigen Fischereischeins und eine erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungstest) werden diese von der Stadt Ingolstadt als Fischereiaufseher ernannt. Hierzu erhalten die Personen eine Marke mit Nummer und einen Ausweis mit Lichtbild. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.



Der Aufseher darf in Ausübung seiner Tätigkeit die Identität der Personen feststellen, die in der Nähe von Gewässern mit Fanggeräten oder Fischen angetroffen werden, die Aushändigung des Fischerei- und des Fischereierlaubnisscheins zur Prüfung verlangen und die mitgeführten Fanggeräte und gefangene Fische besichtigen. In besonderen Fällen (Verdacht einer Zuwiderhandlung) ist es auch möglich Personen von einem Ort zu verweisen oder gefälschte Fischerei- und Fischereierlaubnisscheine sicherzustellen.