Sicher beim Silvesterfeuerwerk


 
(ir) Seien Sie im Umgang mit Feuerwerk und Knallkörpern vorsichtig.

Schön, bunt, aber explosiv: Silvesterfeuerwerk enthält brand- und explosionsgefährliche Bestandteile, dessen sollte man sich bewusst sein, wenn zum Jahreswechsel die Raketen in den Himmel steigen.

Der Verkauf der Feuerwerkskörper findet an den letzten drei Verkaufstagen vor Neujahr statt, in diesem Jahr also ab kommenden Donnerstag, 29. Dezember. Raketen und Böller, Feuerwerk der Kategorie 2, dürfen nur an Volljährige abgegeben werden. Auch mit einer schriftlichen Vollmacht der Eltern kann diese Regelung nicht außer Kraft gesetzt werden. Feuerwerkskörper dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden. Wer sie danach zündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße nach sich ziehen kann.



Für den Verbraucher bergen die Raketen, Kracher, Vulkane und Batteriefeuerwerke ein nicht zu unterschätzendes Unfall- und Brandrisiko. Missbrauch oder Leichtsinn führen jedes Jahr zu schweren Unfällen. Wer es um Mitternacht so richtig krachen lassen will, sollte besser nüchtern bleiben. Alkohol und Feuerwerk könnten sonst zu einer recht explosiven Mischung werden.

Generell gilt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Siehe: 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz; §23 Abs. 1 1. SprengV.



Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern empfiehlt den Verbrauchern zur eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf andere folgende Verhaltensregeln:
- Nur geprüfte Qualität mit BAM- oder CE-Kennzeichnung verwenden.
- Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
- Feuerwerkskörper nur im Freien; nicht in der Nähe von Personen oder brennbarem Material anzünden. Den auf der Verpackung angegebenen Sicherheitsabstand einhalten.
- Kindern und Jugendlichen darf – auch im Familienkreis – kein Feuerwerk der Kategorie 2 (frühere Klasse II) überlassen werden.
- Feuerwerkskörper ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden, standsicher aufstellen und nicht in der Hand anzünden.
- Leicht entzündbare Materialien von Balkon oder Terrasse entfernen und Fenster geschlossen halten.
- Feuerwerkskörper niemals mechanisch bearbeiten oder gar selbst herstellen. Basteleien führen oftmals zu schweren Unfällen und sind darüber hinaus auch strafbar.
- Von Blindgängern fernhalten und auf keinen Fall versuchen, diese erneut zu anzuzünden.

Für zusätzliche Auskünfte steht das Ordnungs- und Gewerbeamt der Stadt Ingolstadt unter der Telefonnummer (08 41) 3 05-15 27 zur Verfügung.