Sperrzeitänderung in den Sommermonaten



Die Außengastronomie in der Altstadt kann nach Antragstellung bis Mitternacht öffnen.

(ir) Für die Außengastronomie kann in der Ingolstädter Altstadt im Sommerhalbjahr bis 30. September 2022 eine Sperrzeit von 24:00 Uhr beantragt werden. Sie gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.



Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt können einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Ordnungs- und Gewerbeamt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., auf Änderung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen.