Sperrzeitänderungen in den Sommermonaten


 
Außengastronomie in der Altstadt: Sperrzeitverkürzung kann beantragt werden.

(ir) Für die Außengastronomie in der Ingolstädter Altstadt im Sommerhalbjahr von 1. April 2023 bis 30. September 2023 kann eine Sperrzeit ab 24:00 Uhr und für zwei der drei Tage der Audi-Sommerkonzerte im Klenzepark am Freitag, 30. Juni 2023 und Samstag, 1. Juli 2023, kann eine Sperrzeit ab 1:00 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.



Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag auf Verkürzung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen, und zwar an:

Stadt Ingolstadt
Ordnungs- und Gewerbeamt
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.



Hierfür gelten folgende Regeln:
A) Außengastronomiesperrzeit im Sommerhalbjahr:
I. Diese Sperrzeitfestsetzung hat eine Gültigkeit für das Sommerhalbjahr, also vom 1. April 2023 bis 30. September 2023. Danach gilt wieder die ursprüngliche Sperrzeit.



II. Für den Betrieb des Wirtschaftsgartens werden folgende Auflagen erteilt:
a) Musikdarbietungen jeder Art sind ab 22:00 Uhr einzustellen.
b) Ab 23:30 Uhr ist die Verabreichung von Getränken und Speisen zu beenden.
c) Ab 24:00 Uhr dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.



B) Sperrzeit während der Audi-Sommerkonzerte:
I. Für zwei der Veranstaltungstage der Audi-Sommerkonzerte am Freitag, 30. Juni 2023 und Samstag, 1. Juli 2023 im Klenzepark wird der Beginn der Außengastronomiesperrzeit auf 1.00 Uhr verschoben.



II. Für den Betrieb des Wirtschaftsgartens werden folgende Auflagen erteilt:
a) Musikdarbietungen jeder Art sind ab 22:00 Uhr einzustellen.
b) Ab 0:30 Uhr ist die Verabreichung von Getränken und Speisen zu beenden.
c) Ab 1:00 Uhr dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch für die Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

Die Einhaltung der Regelungen wird vom Kommunalen Ordnungsdienst überwacht.