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Verkürzung der Außengastronomiesperrzeit in der Altstadt auf Antrag.
(ir) Für die Außengastronomie kann in der Ingolstädter Altstadt im Sommerhalbjahr von 1. April 2024, bis 30. September 2024, eine Sperrzeit ab 24:00 Uhr und für die beiden Tage des Audi Sommerkonzerts am Samstag, 29. Juni 2024 und am Sonntag, 30. Juni 2024, eine Sperrzeit ab 1:00 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.
Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben wieder die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt und E-Mail-Adresse
Eine halbe Stunde vor Eintreten der Sperrzeit ist das Verabreichen von Speisen und Getränke zu beenden. Ab Sperrzeitbeginn dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten, auch das Zusammenstellen der Bestuhlung, müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Bei festgestellten Verstößen oder wiederholten Lärmbeschwerden wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten/die Freischankfläche wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten.
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