Sperrzeitregelung zur Fußball Europameisterschaft

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Während der Fußball-Europameisterschaft 2024 wird es wieder Ausnahmen beim Lärmschutz beziehungsweise der Sperrzeitregelung geben. Damit können auf Antrag alle Spiele der Europameisterschaft unter freiem Himmel in Außengastronomiebereichen übertragen werden.

(ir) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 beschlossen, der „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft der Männer 2024“ zuzustimmen. Die Verordnung ist zum 18. Mai 2024 in Kraft getreten und tritt am 31. Juli 2024 außer Kraft. Die Stadt Ingolstadt kann auf Grundlage dieser Verordnung nun im Einzelfall und auf Antrag Ausnahmeregelungen für Public-Viewing-Veranstaltungen in Wirtschaftsgärten erteilen.



Wie bei internationalen Fußballturnieren in der Vergangenheit möchte sich die Stadt Ingolstadt bei den Übertragungen der Spiele wieder an die großzügigen Außengastronomiezeiten angleichen. So können fußballinteressierte Bürgerinnen und Bürger bei schönem Wetter das Public-Viewing bis zum Ende der Spiele im Außenbereich der Gastronomieflächen verfolgen, gleichzeitig soll mit dieser Regelung aber auch dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung getragen werden.



Da grundsätzlich im Außenbereich keine Tondarbietungen stattfinden dürfen, wird mit dieser Regelung ermöglicht, die Übertragung der Spiele im Rahmen der Europameisterschaft 2024 in der Außengastronomie zu zeigen. Spätester Spielbeginn ist um 21:00 Uhr, die Spiele enden in der Regel gegen 23:00 Uhr. Im Falle von Verlängerungen und gegebenenfalls Elfmeterschießen enden sie vor 24:00 Uhr.



Die Spiele dürfen bis zum Ende im Freien übertragen werden. Die Wirte haben aber darauf hinzuwirken, dass die Gäste auf lärmintensive Fanartikel verzichten.



Die Freigabe der Fußballveranstaltungen ist von den Wirten zu beantragen und bedarf einer besonderen Erlaubnis.



Die Lärmschutzverordnung des Bundeskabinetts eröffnet keine direkten Rechte für das Public-Viewing und stellt jeder Kommune frei, ob sie von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen möchte. Daher müssen alle interessierten Gastwirte im Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt einen formlosen Antrag auf eine Erlaubnis zum Public-Viewing stellen, sofern sie eine Übertragung in ihrem Wirtsgarten anbieten möchten. Anschließend erhalten die Antragsteller einen kostenpflichtigen Erlaubnisbescheid.



Bei Fragen dazu steht das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz der Stadt Ingolstadt gerne per Telefon unter den Rufnummern (08 41) 3 05-15 22 und (08 41) 3 05-15 24 sowie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.





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